BaujahrDiese Immobilie wurde 1955 errichtet. Im Jahr 1971 wurde das Haus erweitert (KG & EG). 1994 folgte letztlich die Erweiterung des Dachgeschosses.
Erbbauvertrag & ErbbaurechtDer Erbbauvertrag mit dem Landesverband Lippe (LVL) wurde im November 1954 beurkundet und verfügt über eine Laufzeit von 99 Jahren - somit endet das Erbbaurecht in knapp 30 Jahren am 31.12.2053.
Aufgrund Erbfolge ist das Erbbaurecht im März 2023 auf die neuen Haus-Eigentümer übergegangen, wobei der Erbbauzins auf 327,00 € jährlich angepasst wurde.
Lt. Vertrag und Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer (Erbbaugeber) sind im Falle eines Verkauf folgende Varianten denkbar ...
1) Nach Verkauf wird das Erbbaurecht auf den neuen Haus-Eigentümer übergehen und bis zum Vertragsende weiterlaufen. Dann hat der Erbbauberechtigte bei Ablauf des Erbbaurechts ein sogenanntes „Vorrecht auf Erneuerung des Erbbaurechts“.
2) Grundsätzlich ist die Verlängerung der Laufzeit des Erbbauvertrages jederzeit möglich. In diesem Fall muss der Erbbauzins, unter Berücksichtigung der dann geltenden Grundstückswerte, ab dem Zeitpunkt der Verlängerung erhöht werden.
3) Außerdem wurde in § 10 des Erbbauvertrages vereinbart, dass der Erbbauberechtigte nach Ablauf des Erbbaurechts zu den dann geltenden Bauplatzpreisen das Grundstück kaufen kann. Der Verkauf des Erbbaugrundstücks und der Kaufpreis muss in diesem Fall von der Verbandsversammlung des LVL genehmigt werden.
Weitere HinweiseBitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, ggf. Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) bearbeiten.
Der Eigentümer hat uns beauftragt, den Verkauf seiner Immobilie abzuwickeln. Auf seinen Wunsch hin bitten wir Sie daher von direkten Kontaktaufnahmen abzusehen und Besichtigungstermine nur über die Immobilien-Depot OWL GmbH & Co. KG zu vereinbaren.
Aus gestalterischen Gründen haben wir die Grundrisse in diesem Exposé überarbeiten lassen. Bei der dargestellten Einrichtung und Ausstattung handelt es sich lediglich um Einrichtungsbeispiele. Wir übernehmen keine Haftung für die Maßstabsgenauigkeit. Sollten bemaßte Originalpläne vorliegen, so stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung.
Alle hier aufgeführten Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden und beruhen auf den Angaben des Verkäufers/Vermieters. Der Makler haftet nicht für Irrtümer oder Schriftfehler. Einen Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Dieses Exposé stellt eine Vorabinformation dar. Als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Miet- oder der notariell beurkundete Kaufvertrag.
Bei Kaufvertragsabschluss ist durch den Käufer keine Vermittlungsprovision an die Firma Immobilien-Depot OWL GmbH & Co. KG zu zahlen.
Die Provision für die Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Dazu haben wir mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag abgeschlossen. Die Firma Immobilien-Depot OWL GmbH & Co. KG ist daher alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers.
Wir schließen mit Kaufinteressenten keinen Maklervertrag ab – auch nicht durch Zusendung von Verkaufsunterlagen oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins.
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