Objektbeschreibung
Diese 4-Zimmer-Wohnung bietet auf rund 69 m² eine perfekte Kombination aus Raum und Komfort – ideal für Familien, Paare oder Wohngemeinschaften. Sie befindet sich in einer Wohnanlage aus dem Jahr 1972 mit insgesamt 105 Einheiten, die professionell verwaltet wird.
Der zentrale Eingangsbereich heißt Sie herzlich willkommen und führt in alle Räume der Wohnung. Der Wohnbereich überzeugt durch seine Helligkeit und Vielseitigkeit, während der Zugang zum Balkon zusätzlichen Raum für Entspannung oder gesellige Stunden im Freien bietet.
Die drei zusätzlichen Zimmer bieten Raum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten – sei es als Rückzugsort, Kinderzimmer oder Homeoffice. Das Badezimmer ist zeitgemäß ausgestattet und verfügt über eine Badewanne sowie einen Anschluss für eine Waschmaschine.
Die Wohnung befindet sich in einer ruhigen Wohngegend mit guter Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel sind in wenigen Minuten mit dem Auto oder öffentlichen Nahverkehr erreichbar.
Ein besonderes Highlight: Die Wohnung ist derzeit nicht vermietet und kann somit neu nach Ihren Vorstellungen vermietet werden – eine ideale Gelegenheit für Kapitalanleger oder zur Eigenverwendung.
Wir laden Sie ein, diese attraktive Wohnung bei einer Besichtigung persönlich zu erleben. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Lage
Starzach ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen in Baden-Württemberg zwischen Rottenburg am Neckar und Horb am Neckar. Die Stadt Tübingen liegt etwa in 20 km Entfernung.
Die beiden Flüsse Starzel und Eyach begrenzen das Gemeindegebiet.
Aufgrund der reizvollen Lage bezeichnet man Starzach auch als die Toskana im Landkreis Tübingen.
Im Ortsteil Bierlingen befinden sich Ärzte sowie die Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Nächste Verkehrsstation ist der Bahnhof Bieringen an der Bahnstrecke Tübingen–Horb.
Starzach hat insgesamt vier Kindertageseinrichtungen.
In der Gemeinde Starzach gibt es eine Grund- und Hauptschule im Ortsteil Bierlingen.
Weitere Schulen befinden sich in den Nachbarstädten. Die Schulbushaltestelle nach Horb oder Rottenburg befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Die Entfernung zu den Anschlussstellen BAB 81, Horb (Richtung Singen) oder Rottenburg (Richtung Stuttgart), beträgt jeweils rund 10 Kilometer.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.