Baugrundstück in Mötzingen-Süd: 612 m² von Privat – erschlossen und sofort verfügbar
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Eckdaten
Zimmer
Wohnfl.
Grundst.
Kaufpreis
Zimmer
Wohnfl.
Grundst.
300000.0€ Kaufpreis
Basisdaten
Objektnummer
Immopark ID
IP-299939
Objekt ID
LDW1.PR.10447
Adresse
71159 Mötzingen
Ort
71159 Mötzingen
Fakten und Zahlen
Grundstückstyp
Wohnen
Vermarktungsart
Kauf
Nutzungsart
wohnen
Verkaufsstatus
offen
Kerndaten
Grundstücksfläche
612 m2
Bebaubar nach
Bebauungsplan
Preisdaten
Preis
Kaufpreis
300.000 €
Courtage
Käufercourtage
4,76 % auf den Kaufpreis inkl. gesetzl. MwSt.
Merkmale
Es wurden keine Daten angegeben.
Umgebung
Es wurden keine Daten angegeben.
Objektbeschreibung
Attraktives Baugrundstück in ruhiger Lage von Mötzingen-Süd
Dieses unbebaute Baugrundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet aus dem Jahr 2002 in bevorzugter Lage von Mötzingen-Süd. Mit einer Größe von ca. 612 m² bietet es ideale Voraussetzungen für die Verwirklichung Ihres individuellen Wohntraums.
Sie erwerben hier ein Baugrundstück von privat was für Sie eine handvoll Vorteile mit sich bringt. Sie haben keinen Bauzwang oder eine vorgeschriebene Bauzeit. Es versteht sich von selbst, dass es hier kein Weiterveräußerungsverbot gibt wie wenn Sie ein Baugrundstück direkt bei der Stadt erwerben. Selbstverständlich können Sie hier einen Wohntraum für den Eigennutz verwirklichen aber auch zur Vermietung. Zuletzt entfällt die Bewerbung und die Zugangsvoraussetzungen die bei einem städtischen Bauplatz Anwendung finden.
Für das Grundstück liegt ein qualifizierter Bebauungsplan vor, der klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Bebauung vorgibt:
Das Umfeld zeichnet sich durch eine ruhige und familienfreundliche Wohnlage aus. In direkter Umgebung finden sich überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein harmonisches Gesamtbild des Baugebiets abrunden.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr neues Zuhause ganz nach Ihren Vorstellungen zu gestalten – sei es für die Familie, als Rückzugsort oder als langfristige Wertanlage.
Lage
Das Baugrundstück befindet sich in Mötzingen, einer charmanten Gemeinde im Landkreis Böblingen, eingebettet zwischen Nagold, Herrenberg und der schwäbischen Alb. Mötzingen überzeugt durch seine ruhige, naturnahe Wohnlage und gleichzeitig durch eine gute Anbindung an die umliegenden Städte – ideal für Familien, Pendler und Kapitalanleger gleichermaßen.
Die Gemeinde bietet eine gewachsene Infrastruktur mit allem, was man für den täglichen Bedarf benötigt: Bäckereien, Metzger, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, eine Grundschule sowie Kindergärten sind vor Ort vorhanden. Weiterführende Schulen und ein breiteres Angebot an Einkaufsmöglichkeiten befinden sich im nur wenige Kilometer entfernten Herrenberg, das schnell mit dem Auto oder Bus erreichbar ist.
Die Nähe zur Autobahn A81 (Stuttgart–Singen) sowie zur Bundesstraße B14 sorgt für eine gute Verkehrsanbindung in alle Richtungen. Der Bahnhof in Herrenberg bietet zudem eine direkte Anbindung an die S-Bahn Richtung Stuttgart.
Erholungssuchende kommen in der landschaftlich reizvollen Umgebung voll auf ihre Kosten: Ob Spaziergänge, Radfahren oder Ausflüge in die nahegelegene Natur – Mötzingen bietet hohe Lebensqualität in ländlicher Atmosphäre.
Fazit: Mötzingen verbindet die Vorteile des ruhigen Wohnens im Grünen mit der Nähe zur Stadt und ist damit ein attraktiver Wohnort für unterschiedlichste Zielgruppen.
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Sonstiges
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Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.