Objektbeschreibung
Diese charmante Immobilie vereint großzügiges Wohnen mit zusätzlichen Möglichkeiten durch eine im Erdgeschoss befindliche Gewerbefläche. Das massiv gebaute Einfamilienhaus eignet sich ideal für Familien, die Wohnen und Arbeiten unter einem Dach verbinden möchten – oder die Fläche später als zusätzlichen Wohnraum nutzen wollen.
Im Erdgeschoss befindet sich derzeit eine als Laden vermietete Einheit mit großzügiger Fensterfront zur Straßenseite. Ein separater Eingang sorgt für eine klare Trennung zum Wohnbereich. Bei Bedarf lässt sich die Fläche auch problemlos zu zusätzlichem Wohnraum umgestalten.
Die darüberliegende Wohneinheit erstreckt sich über das Ober- und Dachgeschoss und bietet rund 90 m² Wohnfläche. Im Obergeschoss befinden sich ein heller Essbereich mit angrenzender Küche sowie ein separates Wohnzimmer. Ein Gäste-WC ergänzt das Raumangebot auf dieser Etage.
Im Dachgeschoss erwarten Sie zwei gemütliche Schlafzimmer, ein großzügiges Tageslichtbad sowie ein separates WC. Die Dachschrägen verleihen den Räumen eine warme, wohnliche Atmosphäre.
Das Haus ist voll unterkellert und bietet neben Lagerräumen auch Platz für Haustechnik oder Hobbybereiche. Insgesamt überzeugt diese Immobilie durch ihre solide Substanz, vielseitige Nutzungsmöglichkeiten und das Potenzial zur individuellen Gestaltung – perfekt für alle, die ein Einfamilienhaus mit zusätzlicher Fläche im Erdgeschoss suchen.
Ausstattung
• ca. 109m² Grundstück
• Gas-Zentralheizung
• Gewölbekeller
• 2 Stellplätze
• Separate Eingange für Wohnen und Gewerbe
• Nutzungsänderung zu Wohnraum verfahrensfrei möglich
Einheit EG:
• ca. 58,03m² Wohnfläche
• Große Schaufensterfront mit Überdachung
• Teeküche, WC
Einheit OG/DG:
• ca. 90m² Wohnfläche
• Einbauküche
• Tageslichtbadezimmer
• Gäste-WC
Lage
Heiningen liegt nur wenige Fahrminuten westlich von Göppingen und bietet eine hervorragende Infrastruktur mit Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und guter Verkehrsanbindung (B10 in Richtung Stuttgart/Ulm). Das Haus befindet sich in einer ruhigen Seitenstraße im alten Ortskern mit gewachsener Nachbarschaft.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.