Objektbeschreibung
Willkommen in dieser charmanten 4-Zimmer-Wohnung in einem stilvollen Jugendstilhaus aus dem Jahr 1911. Auf großzügigen 111,23 m² Wohnfläche erwartet Sie ein durchdachter Grundriss mit lichtdurchfluteten Räumen und besonderem Altbauflair. Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss und überzeugt durch hohe Decken, originale Holztüren und großzügige Fensterflächen. Die Wohn- und Schlafräume sind mit einem hochwertigen Bodenbelag in Holzoptik ausgestattet, der eine warme und behagliche Atmosphäre schafft.
Das Badezimmer ist funktional gestaltet, verfügt über eine Badewanne, ein Waschbecken sowie geflieste Wände. Es handelt sich um ein innenliegendes Bad ohne Tageslicht, das jedoch großzügig geschnitten ist und sich gestalterisch an das modernisierte WC anpassen ließe.
Ein besonderes Highlight: Das Gebäude wurde in Eigentumswohnungen aufgeteilt und die Einheiten werden nun erstmals einzeln verkauft. Die künftige Eigentümergemeinschaft kann anschließend eine Hausverwaltung gemeinschaftlich beauftragen.
Seit 2024 ist das Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen – eine moderne, nachhaltige und langfristig sichere Heizlösung. Der derzeit gültige Energieausweis (gültig bis 17.02.2026) basiert noch auf dem vorherigen Energieversorgungssystem mit Erdgas. Eine Aktualisierung des Energieausweises ist in Vorbereitung.
Das Mehrfamilienhaus liegt direkt an der idyllischen Nagold und nur wenige Schritte vom bekannten Goldschmiedebrunnen (Ferdinand-Stahl-Brunnen) entfernt – eine Lage mit absolutem Seltenheitswert. Ein geräumiger Keller ergänzt dieses stilvolle Wohnambiente perfekt.
Ausstattung
* Jugendstilwohnung, Baujahr 1911
* 4 Zimmer, 111,23 m² Wohnfläche
* Lichtdurchflutete Räume
* Separates, saniertes WC
* Kunststofffenster mit 2-fach-Verglasung
* Fernwärme-Anschluss seit 2024
* Kellerraum vorhanden
* Keine Hausverwaltung – Bildung einer neuen Eigentümergemeinschaft
Lage
Pforzheim ist das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Region Nordschwarzwald und zählt zu den bedeutendsten Wirtschaftsstandorten des Landes Baden-Württemberg.
Ausgezeichnete Standortbedingungen sowie die Brückenfunktion zwischen der Technologieregion Karlsruhe und der Europäischen Metropolregion Stuttgart machen Pforzheim zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort für heimische sowie ansiedlungswillige Unternehmen.
Ein hochwertiges Angebot an Bildungseinrichtungen, sowie ein reichhaltiges kulturelles Angebot verbunden mit einer hohen Wohnqualität zeichnen Pforzheim aus.
Eine gute Verkehrsanbindung ist selbstverständlich gewährleistet.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.