Objektbeschreibung
Diese 3-Zimmer-Wohnung bietet auf ca. 67 m² Wohnfläche eine ideale Kombination aus Raum, Funktionalität und Komfort – perfekt geeignet für Singles, Paare oder Kapitalanleger. Sie befindet sich in einer Wohnanlage aus dem Jahr 1972 mit insgesamt 105 Einheiten, die professionell verwaltet wird.
Ein zentral gelegener Eingangsbereich empfängt Sie und führt in die gut geschnittene Wohnung. Der helle Wohnbereich überzeugt durch seine Großzügigkeit und bietet Zugang zum Balkon, der zusätzlichen Raum für Entspannung im Freien schafft.
Das Schlafzimmer ist ruhig gelegen und bietet ausreichend Platz für individuelle Gestaltung. Die separate Küche ist funktional und lässt sich nach eigenen Vorstellungen modernisieren.
Das Badezimmer ist gepflegt, mit einer Badewanne sowie einem Anschluss für eine Waschmaschine ausgestattet.
Die Wohnung ist derzeit vermietet und eignet sich daher auch ideal als Kapitalanlage.
Gerne laden wir Sie zu einer Besichtigung ein, um sich persönlich von der Attraktivität dieser Immobilie zu überzeugen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Lage
Wachendorf ist ein idyllischer Ortsteil der Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen in Baden-Württemberg. Eingebettet in die sanfte Hügellandschaft des Oberen Neckartals bietet Wachendorf eine naturnahe und ruhige Wohnlage mit hohem Erholungswert. Umgeben von Wäldern, Feldern und weitläufigen Wanderwegen genießen Bewohner hier eine besondere Lebensqualität abseits des städtischen Trubels.
Der Ort zeichnet sich durch seine ländlich geprägte Struktur und eine gewachsene Dorfgemeinschaft aus. Historische Gebäude, gepflegte Fachwerkhäuser und landwirtschaftliche Anwesen prägen das charmante Ortsbild.
Trotz der ruhigen Lage ist die Anbindung gut: Über die B32 sowie umliegende Landstraßen erreicht man schnell größere Städte wie Rottenburg am Neckar, Tübingen oder Horb. In nur wenigen Autominuten sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und medizinische Versorgung erreichbar. Auch der Bahnhof in Eyach (Starzach) bietet Anschluss an den regionalen Bahnverkehr.
Wachendorf ist besonders attraktiv für Familien, Naturliebhaber und Menschen, die ländliches Wohnen mit Nähe zur Infrastruktur verbinden möchten.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.