Objektbeschreibung
Dieses Reihenmittelhaus aus dem Baujahr 1977 bietet eine solide Basis für handwerklich Begeisterte. Das Haus hat Renovierungsbedarf, und kann dementsprechend durch ein eigenes gewünschtes Wohnkonzept individuell angepasst und verwirklicht werden. Die ruhige Ortsrandlage von Giengen in der sich das Haus befindet, bietet mit ca. 117 qm Wohnfläche ein ideales Zuhause für Familien oder Paare mit Platzbedarf.
Das Haus verfügt über insgesamt 5 Zimmer, die sich flexibel als Schlafzimmer, Büro oder Gästezimmer nutzen lassen. Die durchdachte Raumaufteilung sorgt für ein angenehmes Wohngefühl und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.
Auf dem praktisch angelegten Grundstück mit ca. 354 qm genießen Sie ausreichend Platz im Außenbereich - ideal für Gartenliebhaber, Kinder oder entspannte Stunden im Freien. Eine eigene Garage rundet das Angebot ab und sorgt für zusätzlichen Komfort.
Ausstattung
- Massive Bauweise
- Garage mit komfortablem elektrischen Torantrieb
- Garten mit Gartenhaus
- Terrasse + großer Balkon im 1.OG
- 5 Zimmer (flexibel nutzbar)
- Kunstoffenster zum Teil schon 3-fach-verglast
- Einbauküche vorhanden (alt)
- Gasheizung modernisiert (Bj. 2009)
- Tageslichtbad mit Dusche und Badewanne
- separates Gäste WC
- Bodenbelege Teppich, Laminat, Echtholzparkett
- komplett unterkellert
- Dachboden ausgebaut
- ruhige Wohnlage (Randlage)
Lage
Die ehemalige freie Reichsstadt Giengen an der Brenz liegt im Osten Baden-Württembergs an der Grenze zu Bayern, etwa zehn Kilometer südöstlich von Heidenheim an der Brenz und 30 Kilometer nordöstlich von Ulm. Sie ist nach der Kreisstadt Heidenheim die zweitgrößte Stadt des Landkreises Heidenheim und die fünftgrößte Stadt in der Region Ostwürttemberg.
Giengen liegt an der Bundesautobahn 7 (Flensburg–Füssen). Die Stadt ist über die Anschlussstelle Giengen/Herbrechtingen zu erreichen. Die Bundesstraße 19 führt über Herbrechtingen nach Heidenheim.
Die Stadt liegt an der Bahnstrecke Aalen–Ulm und gehört dem Heidenheimer Tarifverbund an. Im Stundentakt verbinden Regio-S-Bahn-Züge der Linie RS 5 Giengen mit Ulm und Aalen. Auf derselben Strecke verkehren außerdem im Zweistundentakt die schnelleren Regional-Express-Züge der Linie RE 50 mit Anschluss an die Intercity-Züge (IC) in Aalen.
Im Stadtgebiet versorgen fünf Buslinien den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Sonstiges
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.