Objektbeschreibung
Dieses charmante Wohnhaus aus dem Jahr 1920 bietet auf ca. 142 m² Wohnfläche vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Die Immobilie ist derzeit so aufgeteilt, dass theoretisch drei voneinander getrennte Wohneinheiten realisiert werden können. Gleichzeitig eignet sich das Haus ebenso hervorragend zur Nutzung als großzügiges Einfamilienhaus und bietet damit ein hohes Maß an Flexibilität für unterschiedliche Wohnkonzepte.
Der Haupteingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes und führt in das Haus mit seinem charakteristischen Altbaucharme. Im Erdgeschoss stehen drei gut nutzbare Zimmer zur Verfügung. Die Küche wurde im Jahr 2012 erneuert und präsentiert sich in einem zeitgemäßen Zustand.
Das Obergeschoss verfügt ebenfalls über drei Räume sowie eine eigene Küche und ein Badezimmer. Dadurch bietet diese Etage ideale Voraussetzungen für eine separate Nutzung oder als eigenständiger Wohnbereich innerhalb des Hauses.
Im Dachgeschoss befinden sich zwei weitere Zimmer sowie ein praktischer Abstellraum. Ergänzt wird das Raumangebot durch einen zusätzlichen Dachboden, der weitere Lager- und Nutzungsmöglichkeiten eröffnet.
Für zusätzlichen Stauraum sorgt der vorhandene Gewölbekeller, der ausschließlich von außen zugänglich ist und den besonderen Charakter des Hauses unterstreicht.
Mit seiner durchdachten Raumaufteilung, den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und dem besonderen Charme eines Hauses aus den 1920er-Jahren bietet diese Immobilie eine attraktive Grundlage für Familien, Mehrgenerationenwohnen oder als solide Kapitalanlage.
Ausstattung
- Terrasse
- Gewölbekeller
- doppelt verglaste Fenster von 1994
- Küche Erdgeschoss 2012
- Gas- und Wasserleitungen 2018
- Sanierung der Hausfront 2018
- Gastherme mit Durchlauferhitzer 2023
Die Wohnfläche von 142,09 m² entspricht aufgrund der Deckenhöhe im gesamten Haus nicht der aktuellen Wohnflächenverordnung.
Lage
Stuttgart-Hofen ist ein idyllisch gelegener Stadtteil im Norden der Landeshauptstadt Stuttgart und gehört zum Stadtbezirk Mühlhausen. Die Lage zeichnet sich besonders durch ihre Nähe zur Natur und gleichzeitig gute Anbindung an die Innenstadt aus.
Direkt am Ufer des Neckar gelegen, bietet Hofen mit dem beliebten Max-Eyth-See einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Spaziergänge, Joggingrunden oder Fahrradtouren entlang des Wassers sowie zahlreiche Grünflächen machen den Stadtteil besonders attraktiv für Naturliebhaber und Ruhesuchende.
Trotz der naturnahen Lage ist die Infrastruktur gut ausgebaut: Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Schulen und Kindergärten befinden sich in der näheren Umgebung. Über die Stadtbahn ist Hofen bequem mit der Stuttgarter Innenstadt verbunden, sodass auch Pendler von der Lage profitieren.
Insgesamt verbindet Stuttgart-Hofen ruhiges Wohnen im Grünen mit den Vorteilen einer urbanen Anbindung und zählt damit zu den gefragten Wohnlagen im Stuttgarter Norden.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
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Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
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Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.