Objektbeschreibung
Diese neuwertige 4,5-Zimmer-Wohnung überzeugt mit ihrem modernen Wohnkonzept auf einer Ebene und bietet den komfortablen Wohncharakter eines Bungalows. Auf ca. 107 m² Wohnfläche erwarten Sie ein großzügiger Wohn- und Essbereich mit offener Küche, drei gut geschnittene Schlafzimmer sowie eine separate Ankleide.
Ein besonderes Highlight ist die ca. 42 m² große Terrasse, die direkt vom Wohnbereich aus zugänglich ist und zum Entspannen und Verweilen einlädt. Die Wohnung wurde im Jahr 2021 umfassend kernsaniert und präsentiert sich in einem neuwertigen Zustand mit einer modernen und hochwertigen Ausstattung.
Dank des durchdachten Grundrisses, der großzügigen Raumaufteilung und der sofortigen Bezugsfreiheit eignet sich die Wohnung ideal für Paare, Familien oder alle, die komfortables Wohnen auf einer Ebene schätzen.
Ausstattung
- Neuwertige 4,5-Zimmer-Wohnung mit Bungalow-Charakter
- Ca. 107 m² Wohnfläche auf einer Ebene
- Umfassend kernsaniert im Jahr 2021
- Großzügiger Wohn- und Essbereich mit offener Küche
- Drei Schlafzimmer
- Separate Ankleide
- Ca. 42 m² große Terrasse mit direktem Zugang vom Wohnbereich
- Hochwertige und moderne Ausstattung
- Durchdachter Grundriss mit großzügiger Raumaufteilung
- Sofort bezugsfertig
Lage
Die Immobilie befindet sich im Albstädter Stadtteil Truchtelfingen – einer ruhigen und gewachsenen Wohnlage mit hohem Wohnwert. Die Anliegerstraße ist verkehrsberuhigt (30er-Zone) und zeichnet sich durch eine angenehme Nachbarschaft sowie ein gepflegtes Wohnumfeld aus.
Einkaufsmöglichkeiten, Bäckereien, Ärzte, Apotheken, Kindergärten und Schulen befinden sich in der näheren Umgebung und sind in wenigen Minuten erreichbar. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gut, sodass die Albstädter Stadtteile sowie die umliegenden Gemeinden bequem erreichbar sind.
Albstadt gilt als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort auf der Schwäbischen Alb und bietet eine hervorragende Kombination aus naturnahem Wohnen und einer gut ausgebauten Infrastruktur. Zahlreiche Wander- und Radwege, das Naherholungsgebiet der Schwäbischen Alb sowie vielfältige Freizeit- und Sportangebote sorgen für eine hohe Lebensqualität. Gleichzeitig profitieren Bewohner von einer guten Anbindung an die Bundesstraßen und die regionalen Wirtschaftszentren.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.