jeweils 3,57 % vom Kaufpreis inkl. der gesetzl. MwSt.
Merkmale
Zimmer und Bereiche
Typ
Voll unterkellert
Ausstattung und Technik
Küche
Einbauküche
Weitere Ausstattung
Kamin
Sanitäre Einrichtung
Sanitäre Einrichtung
Gäste WC
Besondere Merkmale
Besondere Merkmale
WG-geeignet
Stellplätze
Stellplatzdetails
Garage
Energie
Energieausweis
Typ
Bedarfsausweis
EnEV
ab 01.05.2014 (gemäß EnEV 2014)
Energieausweis gültig bis
2029-09-12
Endenergiebedarf gemessen in kWh/(m²a)
115.20
A+ABCDEFGH
wesentlicher Energieträger
Öl
Energieeffizienzklasse
D
Baujahr lt. Energieausweis
2002
Gebäudeart lt. Energieausweis
Wohngebäude
Befeuerungsart
Befeuerungsart
Öl
Umgebung
Es wurden keine Daten angegeben.
Objektbeschreibung
Diese gepflegte Doppelhaushälfte bietet eine vielseitige Raumaufteilung, einen schönen Garten sowie zahlreiche Ausstattungsmerkmale, die das Haus sowohl für Familien als auch für Mehrgenerationenhaushalte interessant machen.
Ein besonderes Highlight ist der Wintergarten, der zusätzlichen Wohnraum schafft und einen schönen Blick in den Garten ermöglicht. Für gemütliche Stunden sorgt zudem der vorhandene Kamin im Wohnbereich.
Das Haus verfügt über eine Einzelgarage und bietet durch die separate Anliegerwohnung im Untergeschoss eine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit – beispielsweise für Familienangehörige, Gäste oder zur Vermietung.
Das Dach wurde 2018 vollständig neu gedämmt und gedeckt, wodurch ein wichtiger Bestandteil der Immobilie bereits modernisiert wurde.
Ausstattung
- DHH - Einzelgarage - Kamin - Garten - Wintergarten - Anliegerwohnung - Dach neu gedämmt und gedeckt im Jahr 2018
- eigener separater Eingang - zusätzlich über den Haupteingang erreichbar - Wohnzimmer - Schlafzimmer - Küche - Badezimmer - Technikraum
Lage
Die Immobilie befindet sich in Großbottwar, einer idyllischen Stadt im Bottwartal im Nordosten des Landkreises Ludwigsburg. Großbottwar gehört zur Region Stuttgart und verbindet die Vorzüge einer gewachsenen Kleinstadt mit der reizvollen Landschaft der umliegenden Weinberge.
Das Stadtbild wird insbesondere durch den historischen Ortskern mit seinen zahlreichen Fachwerkhäusern, dem historischen Rathaus und den teilweise erhaltenen Resten der Stadtmauer geprägt. Die Umgebung bietet vielfältige Möglichkeiten für Spaziergänge, Wanderungen und Fahrradtouren. Der nahegelegene Wunnenstein ist ein beliebtes Ausflugsziel mit Aussicht, Wanderwegen und Weinlehrpfad.
Großbottwar verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Die Autobahn A81 ist in wenigen Minuten erreichbar und ermöglicht eine schnelle Verbindung in Richtung Stuttgart und Heilbronn. Der öffentliche Nahverkehr wird über Busverbindungen im Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) gewährleistet.
Vor Ort finden sich Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Schulen, Kinderbetreuung sowie zahlreiche Vereine und Freizeitangebote. Die Kombination aus guter Infrastruktur, naturnaher Umgebung, Weinbau und historischer Atmosphäre macht Großbottwar zu einem attraktiven Wohnstandort im Landkreis Ludwigsburg.
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Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
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Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.