Objektbeschreibung
Diese 4-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 96 m² befindet sich in der 3. Etage eines gepflegten Mehrfamilienhauses.
Sie überzeugt durch eine großzügige Raumaufteilung, die sich ideal für Familien oder Paare eignet. Ein Highlight ist der sonnige Balkon, der zum Entspannen einlädt. Die abgeschlossene Küche, bietet ausreichend Platz für Kochbegeisterte. Ein separates Gäste-WC – erleichtert den morgendlichen Trubel und ist praktisch für Besuch. Das Badezimmer dieser Wohnung versprüht den Charme vergangener Jahrzehnte und sehnt sich danach aus dem Dornröschenschlaf erweckt zu werden. Ein kleiner Abstellraum sorgt für zusätzlichen Stauraum.
Außerdem besticht die Wohnung durch einen Tiefgaragenstellplatz, der das Parken komfortabel macht. Weitere Parkplätze stehen Ihnen und Ihrem Besuch entlang der Straße zur Verfügung. Ein praktischer Kellerraum bietet Ihnen im UG weiteren Stauraum. Die Wohnung ist seit 1996 zuverlässig vermietet. Das Mietverhältnis endet jedoch spätestens am 01.03.2025.
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Ausstattung
Die beiden Wohnhäuser mit insgesamt 24 Wohnungen und 4 Wohnungen pro Treppenabsatz in diesem Hausteil wurden 1982 massiv erbaut, sind voll unterkellert und haben ein separates "Parkhaus" mit Einzelstellplätzen.
Die Ausstattung ist solide : Laminat- und Fliesenfußböden, 2-fach-Isolierverglasung in Kunststoffrahmen (die Jalousien funktionieren nicht)
Und jetzt machen wir es Ihnen ganz einfach: kaufen - renovieren - einziehen - wohlfühlen.
Lage
Metzingen liegt am Fuß der Schwäbischen Alb und südlich des Großraums Stuttgart nahe bei Reutlingen. Die Stadt ist, nach Reutlingen, die zweitgrößte Stadt des Landkreises Reutlingen und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden innerhalb der Region Neckar-Alb.
Metzingen ist überregional vor allem durch die zahlreichen Fabrikverkäufe (Outlets) bekannt und ist mit einem Großteil seiner Gemarkung Teil des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.
Die Stadt verfügt über alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Ärzte, Apotheken, Banken, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten sowie öffentliche Bus- und Bahnverbindungen. Von Metzingen aus haben sie eine hervorragende Anbindung über die B312 nach Stuttgart und Reutlingen.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.