Die gesamte Fläche von etwa 29.509 m² wird in einem „Bieterverfahren – Verkauf gegen Gebot“ veräußert. Es besteht die Möglichkeit ein schriftliches Gebot abzugeben - Abgabeschluss 30.06.2026 bis 8:00 Uhr morgens. Das Höchstgebot ist freibleibend. Das Gebots-Formular erhalten Sie auf Anfrage.
1250 m² Grünland-Acker (GrA), Bodenart Moor (Mo), Bodenstufe (II), Klimastufe 8° C und darüber (a), Wasserstufe (3), Grünlandgrundzahl 31, Grünlandzahl 31, Ertragsmesszahl 388
Gesamtertragsmesszahl 7850
Gemarkung: Emslage-Twist Flur: 17 Flurstück: 4/9 Größe: 108 m²
Gemarkung: Groß Hesepe Flur: 46 Flurstück: 7/21 Größe: 248 m²
= Wichtig: Fläche nach Vermessung etwa 29.509 m² groß
Pachtvertrag 1 (Ackerstatus): ca. 1,4 ha (jährliche Pacht auf Anfrage)
Pachtvertrag 2 (Ackerstatus): ca. 1 ha (jährliche Pacht auf Anfrage)
Vertrag 3: jährliche Entschädigungszahlung (Preis auf Anfrage) auf Grund von Wegerecht und Leitungsrecht.
Die voraussichtliche Flächennutzung könnte ggf. am 01.11.2026 beginnen.
Lage
Die angebotene Ackerfläche befindet sich in der Gemeinde Twist im Landkreis Emsland, einer landwirtschaftlich geprägten Region mit stabiler Nachfrage nach Nutzflächen. Die Umgebung ist durch weitläufige Felder, Wiesen und eine gute Bewirtschaftungsstruktur gekennzeichnet – ideale Voraussetzungen für eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung.
Twist liegt verkehrsgünstig zwischen den Städten Meppen und Nordhorn und ist über die Bundesstraßen gut angebunden. Auch die Nähe zur niederländischen Grenze macht den Standort zusätzlich attraktiv, insbesondere für grenzübergreifende Bewirtschaftung oder Investitionen.
Die Region bietet eine ruhige, ländliche Lage mit guter Erreichbarkeit sowie eine solide infrastrukturelle Anbindung. Insgesamt handelt es sich um einen etablierten Agrarstandort mit langfristig interessanten Perspektiven für Eigentümer und Investoren.
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Sonstiges
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: RE/MAX Immobilien Grafschaft Bentheim, Veldhausener Str. 34, 49828 Neuenhaus Tel. 05941 – 98990 0, Fax. 05941 – 98990 29, E-Mail: info@remax-grafschaft.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Käuferprovision: Die auf Seite 2 genannte Käuferprovision (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit 19%) ist vom Käufer zu zahlen. Verdient und fällig wird diese erst mit notarieller Beurkundung. Die Berechnungsgrundlage ist der notariell festgeschriebene Kaufpreis.
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.