Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht dieses Bauareal in einem abgeschlossen Wohngebiet.
Das Areal ist voll erschlossen und überzeugt insbesondere durch seine ruhige und sonnige Lage und bietet aufgrund seiner Größe interessante Möglichkeiten für unterschiedliche Wohnkonzepte.
Baurecht:
Bebauungsplan, ergänzend § 34 BauGB.
Vorgeplant sind Reihenhäuser und Doppelhäuser. Jedoch ist auch eine Mischbebauung mit Geschosswohnungsbau möglich.
Damit eignet sich das Grundstück sowohl für die Entwicklung eines individuellen Wohnprojekts als auch für Bauträger und Projektentwickler.
Lage
Der Bauplatz befindet sich im Ortsteil Göbrichen der Gemeinde Neulingen, im Enzkreis in Baden-Württemberg. Das Grundstück liegt in einem gewachsenen Wohngebiet und ist von wohnbaulich genutzten Grundstücken umgeben.
Göbrichen zeichnet sich durch eine ruhige und ländlich geprägte Wohnlage aus. Gleichzeitig bestehen gute Verkehrsanbindungen an die umliegenden Gemeinden und Städte.
Die Gemeinde Neulingen liegt verkehrsgünstig im Raum zwischen Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart, wodurch sowohl die regionalen als auch die überregionalen Verkehrswege gut erreichbar sind.
Die für den täglichen Bedarf erforderlichen Einrichtungen sowie Schulen, Kindergärten und weitere Dienstleistungen befinden sich in der näheren Umgebung bzw. in den angrenzenden Ortsteilen und Gemeinden.
Mehr unter: www.neulingen.de/ortsteile/goebrichen-id_84/
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.