Eine seltene Gelegenheit für Bauherren, die das Besondere suchen:
Dieses außergewöhnlich große Grundstück befindet sich am Rand der Olsberger Kernstadt in einem ruhigen Wohngebiet. Durch die leichte Hanglage bietet sich ein unverbaubarer Blick auf die Sauerländer Bergwelt, nach Norden wird das Grundstück durch einen Bachlauf, den Sitterbach, begrenzt.
Es existiert für diesen Bereich kein Bebauungsplan, so dass die Art der Bebauung weitgehend freigestellt ist.
Das Grundstück darf mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus unter Beachtung des § 34, BauGB, bebaut werden, das heißt, das geplante Gebäude muss vom Baustil, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück zur Straße in das Umfeld passen. Das Einvernehmen der Gemeinde ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens natürlich einzuholen.
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Sonstiges
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