Objektbeschreibung
Diese einladende Immobilie erstreckt sich über zwei Flurstücke mit einer Gesamtgrundstücksgröße von etwa 611 m² und befindet sich in der malerischen Umgebung von Veldhausen. Das Haus selbst bietet eine großzügige Wohnfläche von etwa 96 m². Aktuell ist es vermietet und wird auch vermietet übergeben. Mietdetails erhalten Sie auf Anfrage.
Aufteilung - Erdgeschoss:
- 1 Flur
- Wohn- und Esszimmer
- Küche
- Schlafzimmer
- 2 Flur
- Bad
- Abstellraum
Aufteilung - Dachgeschoss:
- Flur
- Schlafzimmer
- Büro
- Bad
- Lagerraum
Eine umfassende Renovierung fand 2009 statt. Während dieser Zeit wurden nahezu alle Fenster durch neue mit Wärmeschutzglas ausgestattet, was nicht nur die Energieeffizienz steigert, sondern auch den Wohnkomfort erhöht. Zusätzlich wurden umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt, einschließlich des Ausbaus des Dachgeschosses und der Installation einer optimalen Wärmedämmung.
In Bezug auf das laufende Mietverhältnis gilt gemäß § 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass der Kauf dieser Immobilie kein bestehendes Mietverhältnis unterbricht. Gemäß dieser Bestimmung tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des Vermieters ein und übernimmt das bestehende Mietverhältnis unverändert.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Einbauküche und das Carport nicht im Kaufpreis enthalten sind, da sie im Besitz der Mieterin sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese separat zu erwerben.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich Ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und lassen Sie sich von diesem charmanten Einfamilienhaus begeistern!
Lage
Veldhausen ist ein über tausend Jahre altes Dorf und Kirchspiel. Seit 1970 ist die Ortschaft ein Stadtteil von Neuenhaus im Landkreis Grafschaft Bentheim. In der ca. 2,40 km² Fläche wohnen ca. 1.000 Einwohner.
Die heute steinerne evangelische- reformierte Kirche gehört mit der Windmühle und dem angrenzenden Mühlenhof zu den Wahrzeichen von Veldhausen. Auf dem Gelände des Mühen Hofs präsentiert der Mühlen- und Brauchtumsverein Veldhausen und Umgebung e. V. ein altes Müllerhaus, ein Backhaus, ein altes Bijhus, eine Wagenremise mit Schmiede und eine funktionsfähige Göpelanlage. Fünf Mal im Jahr finden regelmäßige Veranstaltungen statt.
Einkaufsmöglichkeiten sowie Banken, Apotheke, Ärzte, Kindergärten und Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Sonstiges
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
RE/MAX Immobilien Grafschaft Bentheim, Veldhausener Str. 34, 49828 Neuenhaus
Tel. 05941 – 98990 0, Fax. 05941 – 98990 29, E-Mail: info@remax-grafschaft.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Käuferprovision:
Die auf Seite 2 genannte Käuferprovision (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit 19%) ist vom Käufer zu zahlen. Verdient und fällig wird diese erst mit notarieller Beurkundung. Die Berechnungsgrundlage ist der notariell festgeschriebene Kaufpreis.
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.