Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht diese charmante Doppelhaushälfte in Oberlangen. Die 2013 erbaute Immobilie besitzt eine gemütliche, einladenden Atmosphäre. Die Haushälfte bietet eine Wohnfläche von ca. 101 m² und liegt auf einem ca. 370 m² großen Grundstück.
Kaufoptionen:
- Kaufpreis für eine Doppelhaushälfte beträgt 249.000,00 €
- Kaufpreis für das gesamte Objekt (Alte Gärtnerei 1+1a) beträgt 469.000,00 €
Erdgeschoss
Wenn Sie durch die Eingangstür eintreten, werden Sie in einem hellen Flur empfangen, der Zugang zu den verschiedenen Räumen des Hauses bietet. Das geräumige Wohnzimmer mit großen Fenstern bietet viel natürliches Licht und eine offene, luftige Atmosphäre. Die Gartentüren bieten Zugang zu einer Terrasse. Die Küche ist mit einige Geräte ausgestattet und bietet den perfekten Ort, um köstliche Mahlzeiten zuzubereiten und gemütliche Momente mit Familie und Freunden zu genießen.
Erster Stock
In der ersten Etage befinden sich drei geräumige Schlafzimmer, die für Komfort und Ruhe ausgelegt sind. Das große Badezimmer ist mit einer Badewanne, einer Dusche, einem Waschbecken und einem Wand-WC ausgestattet. Die vorhandenen Dachfenster sorgen für zusätzliches Licht und schaffen ein Gefühl von Weite.
Garten
Der Garten lädt zum Entspannen und Genießen ein.
Lage
Oberlangen ist eine kleine Ortschaft im Landkreis Emsland in Niedersachsen, Deutschland. Die Gemeinde liegt an der Grenze zu den Niederlanden und ist von grünen Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Es gibt ein Dorfgemeinschaftshaus, einen Kindergarten und eine Grundschule. Die Menschen in Oberlangen leben hauptsächlich von Landwirtschaft und Handel. Es gibt auch einige kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe. Insgesamt ist Oberlangen eine ruhige und idyllische Ortschaft, die sich durch ihre ländliche Atmosphäre auszeichnet.
Sonstiges
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
RE/MAX Immobilien Grafschaft Bentheim, Veldhausener Str. 34, 49828 Neuenhaus
Tel. 05941 – 98990 0, Fax. 05941 – 98990 29, E-Mail: info@remax-grafschaft.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Käuferprovision:
Die auf Seite 2 genannte Käuferprovision (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit 19%) ist vom Käufer zu zahlen. Verdient und fällig wird diese erst mit notarieller Beurkundung. Die Berechnungsgrundlage ist der notariell festgeschriebene Kaufpreis.
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.