Objektbeschreibung
Dieses ehemalige Bauernhaus mit großem Garten wurde im späten 18. Jahrhundert (1789) erbaut, Schmuckwerk und die Fachwerkkonstruktion lassen darauf schließen.
Heute steht es als Kulturdenkmal unter Schutz als eines der letzten Häuser aus dieser Zeit. Das ist ein Wert an sich, dieses alte Kulturgut zu erhalten. Und dessen haben sich alle Generationen von Eigentümern bis heute verpflichtet.
Das Erdgeschoss ist aufgeteilt in ein Wohnzimmer einem Holzofen einem Brotbackofen einer Küche einem Schlafzimmer einem Tageslichtbad und könnte ohne großen Aufwand wieder in eine Einliegerwohnung zurückgebaut werden.
Von der Diele führt eine gerade Holztreppe ins 1. Obergeschoss, befindet sich ein großzügiges Wohnzimmer mit angrenzendem Kaminzimmer eine neuwertigen Einbauküche (2025) mit schönem Essbereich.
Vom Flur führt eine weitere Holztreppe ins 2. Obergeschoss mit einem Elternschlafzimmer ein Kinderzimmer sowie einer Tageslicht-Wellnessoase mit Dusche und Badewanne.
Im Dachgeschoss befindet sich ein weiteres Kinderzimmer ein Spielflur sowie ein weiteres Badezimmer.
Der Kellerraum ist solide gebaut dort ist immer kühl für die Lagerung von Lebensmitteln, Getränke und Wein.
Am Haus angebaut steht eine offene Scheune für Autos, Werkstatt und andere Gerätschaften.
Das Anwesen für vielseitige Nutzungen mit sehr praktischer Aufteilung und attraktiven äußeren Erscheinungsbild.
Ausstattung
Dem historischen Gebäude wurde im Jahr 1985 der Peter Haag-Preis für Denkmalsanierung verliehen.
Die damaligen Eigentümer setzten das Haus in mehrjähriger Arbeit nach denkmalpflegerischer Grundsätzen instand. Soweit Änderungen für die Nutzung als Wohnhaus möglich waren, wurden sie behutsam aus dem vorhandenen Bestand heraus entwickelt. Das äußere Erscheinungsbild des Hofes wurde mit allen historischen Details erhalten oder wieder hergestellt. Damit wurde sowohl für das Dießener Ortbild als auch grundsätzlich für die Bewahrung eines ländlichen Anwesens Vorbildliches geleistet.
Das Haus ist ohne große Renovierungsarbeiten sofort beziehbar - es sei denn, Sie mögen geschmackliche und dekorative Änderungen vornehmen.
Hier werden Sie in einem Anwesen wohnen, das Geschichte hat, das schon viel erlebt hat und davon erzählen kann....
Lage
Der Ortsteil Dießen liegt rund 9 km westlich von Horb am Neckar im malerischen Dießener Tal.
Über dem landschaftlich reizvoll, idyllisch gelegenen Erholungsort thront die Burgruine " Hohendießen" aus Mitte des 13. Jahrhunderts.
Zu Dießen gehört auch der Weiler Haidenhof.
In dem Stadtteil herrscht ein reges und aktives Vereinsleben.
Sonstiges
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.