Überschlägige Ermittlung der Bruttogrundfläche:
1. Wohn- und Geschäftshaus:
Vorderer Bereich Unter-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss 9,30 x 15,10 = 140,43m² x 4Ebenen = 561,72m² +Eingangüberdachung zur Bachgasse + 5,50 x 1,50 = 8,25m² = 8,25m² zusammen 569,97m² Rückseitiger Bereich Erd-, Ober- und Dachgeschoss + 8,20 x 3,80 = 31,16m² + 2,80 x 1,05 = 2,94m² = 34,10m² x 3Ebenen = 102,30m² + 4,50 x 8,00 = 36,00m² x 3Ebenen = 108,00m² zusammen 210,30m² ergibt 780,27m² +werthaltige, bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile wie hofseitige Eingangstreppe, Gaube, etc. - zur Rundung - = 9,73m² Bruttogrundfläche - rund -790,00m² Überschlägige Ermittlung der wertrelevanten Wohn-Nutzflächen Benennung der Räumlichkeiten: Bedingt durch die fehlende Innenbesichtigung muss auf eine Benennung der Räumlichkeiten und Ermittlung der Flächen verzichtet werden.