Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein ca. 1.688 m² großes Baugrundstück in gewachsener Wohnlage von Schwäbisch Gmünd-Straßdorf. Das Grundstück liegt eingebettet in ein bestehendes Wohngebiet und bietet aufgrund seiner Größe und seines Zuschnitts attraktive Möglichkeiten für eine wohnwirtschaftliche Entwicklung.
Für das Grundstück liegt bereits ein konkretes Planungsbeispiel mit drei Einfamilienhäusern vor. Der Entwurf zeigt beispielhaft, wie sich die großzügige Grundstücksfläche sinnvoll entwickeln und gliedern lässt. Die dargestellten Grundstücksbereiche umfassen ca. 466 m², 474 m² und 575 m².
Für das Grundstück selbst besteht kein Bebauungsplan. Während die umliegenden Flächen von insgesamt sechs Bebauungsplänen erfasst werden, ist das angebotene Grundstück unüberplant. Die Beurteilung einer Bebauung richtet sich daher nach § 34 BauGB. Maßgeblich ist insbesondere, dass sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbauter Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt.
Der vorliegende Bebauungsvorschlag orientiert sich an der vorhandenen Nachbarbebauung. Eine verbindliche Genehmigung liegt derzeit jedoch nicht vor.
Der Bebauungsvorschlag ist ausdrücklich als Planungsbeispiel zu verstehen. Je nach den Vorstellungen des zukünftigen Eigentümers sind auch alternative Bebauungskonzepte denkbar, sofern diese die Voraussetzungen des § 34 BauGB erfüllen und sich entsprechend in die Umgebungsbebauung einfügen.
Gerne stehen wir Kaufinteressenten bei der weiteren Planung beratend zur Seite. Auf Wunsch kann unser Architekt individuelle Vorstellungen prüfen, das vorhandene Konzept weiterentwickeln und die weiteren Schritte zur Abstimmung mit der zuständigen Baurechtsbehörde begleiten.
Mit ca. 1.688 m² Grundstücksfläche und einem bereits ausgearbeiteten Planungsansatz für drei Einfamilienhäuser bietet das Grundstück insbesondere für private Bauherren, Bauherrengemeinschaften sowie Bauträger und Projektentwickler eine interessante Entwicklungsmöglichkeit in Schwäbisch Gmünd-Straßdorf.
Lage
Das Grundstück befindet sich in Schwäbisch Gmünd-Straßdorf in einem gewachsenen Wohngebiet. Die unmittelbare Umgebung ist durch eine bestehende Wohnbebauung und ruhige Anliegerstraßen geprägt.
Straßdorf gehört zu den beliebten Wohnlagen im Schwäbisch Gmünder Stadtgebiet und verbindet die Nähe zur Stadt mit einem angenehm wohnlichen Umfeld. Die Innenstadt von Schwäbisch Gmünd ist in kurzer Fahrzeit erreichbar. Gleichzeitig bietet die Lage einen guten Ausgangspunkt für Freizeit und Erholung in der umliegenden Landschaft.
Das Grundstück selbst liegt im Bereich Ramnestweg und ist von bestehender Bebauung umgeben. Mit einer Fläche von ca. 1.688 m² bietet es die seltene Möglichkeit, eine größere zusammenhängende Grundstücksfläche innerhalb eines bereits gewachsenen Wohnumfelds zu entwickeln.
Die Kombination aus ruhiger Wohnlage, Stadtnähe und dem vorhandenen Entwicklungspotenzial macht den Standort sowohl für private Bauherren als auch für eine wohnwirtschaftliche Projektentwicklung interessant.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
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Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.