Seltene Gelegenheit im begehrten Stadtteil Stuttgart-Frauenkopf: Zum Verkauf steht ein Einfamilienhaus auf einem großzügigen Grundstück mit insgesamt 2.017 m² Fläche – mit vielseitigem Potenzial zur Neubebauung oder zum Umbau in zwei Doppelhaushälften.
Zwei Nutzungsmöglichkeiten im Überblick:
1. Abriss & Neubau: Bei vollständigem Abriss des Bestandsgebäudes kann eine moderne Neubebauung mit in Summe über 400 m² Wohnfläche realisiert werden – z. B. zwei großzügige Doppelhaushälften.
2. Erhalt & Umbau: Wird das bestehende Einfamilienhaus kernsaniert und zu zwei Doppelhaushälften umgebaut, sind in Summe ca. 280 m² Wohnfläche realisierbar.
Grundstücksteilung & Verkauf:
Die beiden möglichen Haushälften würden sich – nach Absprache – das Grundstück hälftig (je 1008 m² oder nach individueller Vereinbarung teilen. Ein Verkauf erfolgt erst dann, wenn zwei Käufer für beide Hälften vorliegen.
In einer ruhigen Anliegerstraße des begehrten Stadtteils Stuttgart-Frauenkopf bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Hälfte eines freistehenden Einfamilienhauses zu erwerben – ein Objekt mit vielseitigem Entwicklungspotenzial: Umbau zur Doppelhaushälfte oder Abriss und Neubebauung mit einer neuen Doppelhaushälfte – beides ist denkbar.
Das Bestandsgebäude wurde 1935 errichtet und 1965 um einen eingeschossigen Anbau erweitert. Die zum Verkauf stehende Haushälfte verfügt über zwei Vollgeschosse, ein Dachgeschoss sowie ein Gartengeschoss. Ein Highlight ist der Anbau mit Südterrasse sowie eine Garage mit direktem Hauszugang.
Raumaufteilung: ca. 140 m² Wohnfläche.
Die sonnige Südhanglage garantiert bereits ab dem Erdgeschoss einen unverbaubaren Panoramablick, der sich über die oberen Etagen hinweg noch verstärkt. Der großzügige Garten mit Südausrichtung bietet reichlich Platz zum Entspannen, Gärtnern oder für zukünftige Bauprojekte.
Kurzum:
Ein außergewöhnliches Angebot für Eigennutzer, Projektentwickler oder Investoren, die den besonderen Charme des Frauenkopfs mit individueller Gestaltung verbinden möchten. Ob behutsame Sanierung und Umbau oder zukunftsorientierter Neubau – hier ist beides möglich.
Ausstattung
Zukünftiges Potenzial: Sehr gerne bieten wir Ihnen eine Übersicht über das Potenzial des Hauses und die Möglichkeiten, die sich durch eine gezielte Modernisierung oder Kernsanierung ergeben.
Aktueller Ausstattungsstand
- Massivbauweise: Außenwände in solider Massivbauweise.
- Decken: Im Untergeschoss massiv, darüber Holzbalkendecken.
- Dach: Walmdach mit Dachpfannen und Dachgauben.
- Bodenbeläge: Fliesen, Parkett, Teppichboden und Kunststoffbelag.
- Fenster: Im Erdgeschoss überwiegend zweifach verglaste Kunststofffenster, in den übrigen Bereichen vorwiegend Holzverbundfenster.
- Heizung und Warmwasser: Gaszentralheizung mit Warmwasserbereitung über eine Gastherme bzw. elektrische Boiler.
- Beschattung: Holzklappläden, teilweise Außenrollläden im Dachgeschoss.
- Garage: Mit direktem Zugang zum Haus.
- Außenbereich: Großer Garten mit Terrasse und Gartenhäuschen.
- Balkone: Zwei Balkone mit sonniger Südausrichtung.
- Keller: Gewölbekeller.
- Zusätzliche Räume: Waschküche.
- Sanitärausstattung: Gäste-WC im Erdgeschoss, Tageslichtbadezimmer und separates WC im Obergeschoss.
- Barrierefreiheit: Treppenlift.
Modernisierungen - 1997: Erneuerung der Dacheindeckung und Dämmung.
- 1997: Teilweise Erneuerung der Fenster.
- Zustand: Das Haus befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Eine umfassende Kernsanierung ist erforderlich, um das Gebäude auf den aktuellen Wohnstandard zu bringen.
Lage
Die angebotene Immobilie befindet sich in einer ruhigen und idyllischen Lage in Frauenkopf, einem begehrten Stadtteil im Bezirk Stuttgart-Ost. Die Lage am Hang verleiht diesem Viertel einen ganz besonderen Charme und ermöglicht eine herrliche Aussicht. Frauenkopf zählt zu den exklusivsten und begehrtesten Wohngegenden in Stuttgart, geprägt durch ihre Ruhe und die Nähe zur Natur mit zahlreichen bewaldeten Flächen. Die Bewohner bezeichnen diesen Ort nicht ohne Grund als "grüne Insel" – ein wahres Kleinod, das sich abseits des städtischen Trubels befindet.
Die ideale Anbindung an das Stuttgarter Stadtzentrum, das nur 3,2 km südöstlich liegt und innerhalb weniger Autominuten bequem erreichbar ist, macht Frauenkopf besonders attraktiv. Diese Kombination aus ruhiger Wohnlage und Nähe zum pulsierenden Stadtleben macht die Immobilie ideal für all diejenigen, die eine ausgewogene Balance zwischen Entspannung und urbanem Lebensstil schätzen.
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Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.