Objektbeschreibung
Suchen Sie eine attraktive Kapitalanlage? Hier werden Sie fündig.
Zum Verkauf steht ein vollvermietetes Mehrfamilienhaus aus
dem Baujahr 1930 auf einem rund 300 m² großen Grundstück.
Die gepflegte Immobilie umfasst etwa 310 m² vermietbare Wohnfläche und wird – vergleichbar mit einem WG-Haus –
zimmerweise an Bewohner vermietet.
Die Vermietung erfolgt nicht als arbeitsintensive Kurzzeitvermietung,
sondern auf Grundlage regulärer Standard-Mietverträge.
Insgesamt stehen acht vermietete Wohneinheiten zur Verfügung.
Die aktuelle monatliche Nettokaltmiete beträgt 3.850 Euro
und ermöglicht laufende Einnahmen ab dem ersten Tag.
Für Kapitalanleger bietet sich damit ein etabliertes Anlageobjekt
mit bestehender Vermietungssituation.
Ein absehbarer Sanierungsstau besteht nach aktuellem Kenntnisstand nicht.
Die Zimmervermietung spricht ein anderes Nutzungskonzept an als die klassische Vermietung einzelner Wohnungen und kann eine interessante Ergänzung Ihres Immobilienportfolios darstellen.
Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin.
Überzeugen Sie sich vor Ort von den Qualitäten dieser Immobilie.
Lage
Das Mehrfamilienhaus liegt im Ortszentrum des Horber Teilorts Talheim, einem gewachsenen Ortsteil im Steinachtal, rund fünf Kilometer nordwestlich der Horber Kernstadt.
Talheim verbindet einen dörflich geprägten Wohnstandort mit der Nähe zu den Versorgungs- und Verkehrseinrichtungen Horbs. (Wikipedia – Talheim (Horb)
Vor Ort gibt es unter anderem eine Grundschule, Kirchen, eine Sport- und Festhalle sowie Rathaus- beziehungsweise Gemeindezentrum.
Der dörflich geprägte Wohnstandort verbindet eine ruhige Umgebung mit der Nähe zur Horber Kernstadt.
Über die L 355 sowie die B 28 und A 81 ist Talheim an das regionale und überregionale Straßennetz angebunden.
Der Bahnhof Horb bietet Anschluss an den Regional- und Fernverkehr.
Mit dem Auto ist Talheim über die L 355 an Horb und Haiterbach angebunden. Die B 28 und die Autobahn A 81 sind im weiteren Umfeld erreichbar und schaffen Verbindungen in Richtung Freudenstadt, Stuttgart und Singen.
(Baden-Württemberg.de – Verbindung Horb–Talheim)
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.