Die gut geschnittene, helle 2,5 Zimmer-Wohnung mit Garage befindet sich im 3. Obergeschoss in einer sehr gepflegten Wohnanlage mit insgesamt 17 WE. Das Wohnhaus, welches 1963 in massiver Bauweise erstellt wurde hat eine zentrale Ölheizung, diese wurde 1999 erneuert und wird regelmäßig gewartet. Der Dachausbau mit Gaupen und Loggien wurde im Jahr 2000 umgesetzt. Ebenso die Fenster und Türen. Durch die offene Gestaltung und dem Flair einer Dachwohnung, sowie dem Wissen niemanden über sich zu haben, bieten sich verschiedene Einrichtungsmöglichkeiten. Einen unschlagbaren Weitblick von Ihrer Loggia und die ruhige Waldrandlage mit Bachlauf vor der Türe, garantieren entspannte Abende. Das ausreichend große Schlafzimmer mit danebenliegendem Ankleideraum, wäre auch als Büro nutzbar. Das Tageslichtbad mit Badewanne, Dusche, WC und Waschbecken, hat auch einen Waschmaschinenanschluss. Zu der Wohnung gehören ebenso ein ca. 6qm großer, trockener Kellerraum und eine Einzelgarage.
Ausstattung
- Böden in Flur, Küche-Wohn-Essbereich sind weiß gefliest. - Schlafzimmer, Büro und Tageslichtbad haben einen Laminatboden. - Türen sind weiß. - Terrassentüren, sowie die Kunststoffisolierglasfenster sind ebenfalls weiß. - Loggia ist mit Bodenplatten belegt.
Lage
Diese charmante Dachgeschosswohnung befindet sich in einer ruhigen und gleichzeitig gut angebundenen Gegend in Schönau, einer malerischen Stadt im Norden von Baden-Württemberg. Eingebettet in die idyllische Landschaft des Naturparks Neckartal-Odenwald, bietet Schönau eine perfekte Kombination aus Natur und stadtnaher Anbindung. Die Wohnung liegt in einem beliebten Wohnviertel, das für seine freundliche Nachbarschaft und die landschaftlich reizvolle Umgebung bekannt ist.
In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, darunter Wanderwege, Radstrecken und Erholungsgebiete, die zu Ausflügen ins Grüne einladen. Auch das Stadtzentrum von Schönau, mit seinen Geschäften, Cafés und Restaurants, ist leicht erreichbar und ermöglicht ein angenehmes Wohnerlebnis mit allen Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs in greifbarer Nähe.
Dank guter Verkehrsanbindungen sind umliegende Städte wie Heidelberg und Mannheim problemlos erreichbar, was die Lage dieser Immobilie besonders attraktiv für Pendler macht. Hier wohnen Sie in einer urbanen Umgebung, ohne auf die Nähe zur Natur verzichten zu müssen – ein idealer Ort, um Heim und Arbeitsplatz in Einklang zu bringen.
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Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
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Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.