Objektbeschreibung
Diese gemütliche Zwei-Zimmer-Wohnung in Remseck überzeugt auf rund 51 m² Wohnfläche mit ihrer hellen und freundlichen Atmosphäre. Der großzügige Wohn- und Essbereich bietet dank des direkten Zugangs zum Balkon ein angenehmes Wohngefühl und sorgt für zusätzlichen Freiraum im Alltag. Hier lässt sich der Feierabend entspannt genießen oder ein gemütliches Frühstück im Freien verbringen.
Die Küche ist funktional geschnitten und bietet genügend Raum für alle wichtigen Geräte. Das Schlafzimmer überzeugt mit einer angenehmen Größe. Das Badezimmer ist funktional gestaltet und verfügt über eine Duschbadewanne.
Besonders praktisch ist der zugehörige Tiefgaragenstellplatz, der ein sicheres und komfortables Parken ermöglicht. Das Mehrfamilienhaus wurde im Jahr 1989 erbaut und umfasst insgesamt 12 Wohneinheiten. Es vermittelt ein harmonisches Wohnumfeld mit angenehmer Nachbarschaft.
Dank der beliebten Lage in Remseck und der kompakten Größe ist diese Wohnung eine interessante Kapitalanlage mit verlässlicher Vermietbarkeit.
Lage
Remseck am Neckar ist eine Stadt an der nordöstlichen Stadtgrenze von Stuttgart im Land Baden-Württemberg. Sie ist die sechstgrößte Stadt des Landkreises Ludwigsburg und gehört zum Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim innerhalb des Oberzentrums Stuttgart.
Das Stadtgebiet wird vom Neckar durchflossen, an dessen Ufer vier der sechs Stadtteile einen Anteil haben.
Angrenzende Städte und Gemeinden sind Kornwestheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, sowie Waiblingen und Fellbach und die Landeshauptstadt Stuttgart.
Die Stadt Remseck am Neckar besteht aus den sechs Stadtteilen Aldingen, Hochberg, Hochdorf, Neckargröningen, Neckarrems und Pattonville.
Durch das Stadtgebiet führen Landes- und Kreisstraßen. Die Neckarbrücken sind stark frequentiert, Entlastung soll eine weitere Neckarquerung im Zuge des Nordostrings Stuttgart bringen. Die A 81 Stuttgart-Heilbronn ist über die Anschlussstellen Stuttgart-Zuffenhausen, Ludwigsburg-Nord oder Ludwigsburg-Süd zu erreichen.
Von der Endhaltestelle Remseck-Neckargröningen erreicht man mit der Linie U 12 (Remseck – Stuttgart Hauptbahnhof – Dürrlewang) den Hauptbahnhof Stuttgart.
Den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bedienen ferner drei (402, 403 und 405) Buslinien der Remsecker Stadtbusse. Die Haltestelle „Remseck-Neckargröningen“ (Endhaltestelle der U 12) wird neben den oben genannten Linien auch noch von den Linien 431, 432 (Ludwigsburger Verkehrslinien) und 451 (Zeiher) angefahren.
Remseck am Neckar besitzt im Stadtteil Aldingen zwei weiterführende Schulen, nämlich im Ortskern eine Gemeinschaftsschule (Wilhelm-Keil-Schule) sowie am Rande des Wohngebiets Halden in der Flur Gomperle ein Gymnasium (Lise-Meitner-Gymnasium). Im Stadtteil Pattonville gibt es zudem die Realschule Remseck. Hinzu kommen in jedem Stadtteil eine Grundschule.
Außerdem gibt es 15 Kindergärten, in Aldingen und Neckargröningen auch mit Angeboten für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Sonstiges
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Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
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Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.