Objektbeschreibung
In ruhiger, gepflegter Lage von Tamm bieten wir Ihnen diese attraktive 1-Zimmer-Wohnung als solide Kapitalanlage an. Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines im Jahr 1993 erbauten Mehrfamilienhauses und ist bequem über einen Personenaufzug erreichbar.
Die 28 m² große Wohnung verfügt über einen funktional geschnittenen Wohn-/Schlafbereich mit integrierter Pantryküche sowie über ein gepflegtes Badezimmer. Ein besonderes Highlight ist der Balkon, der zusätzlichen Freiraum bietet. Zum Angebot gehören außerdem eine Kellerabstellfläche und ein Tiefgaragenstellplatz, der separat für 10.000 € erworben wird.
Das Gebäude wurde kürzlich energetisch modernisiert und mit einer neuen Pelletheizung ausgestattet, was langfristig für niedrige Betriebskosten sorgt.
Die Wohnung ist derzeit zu einer monatlichen Kaltmiete von 430 € zuverlässig vermietet und bietet eine hervorragende Gelegenheit für Investoren, die eine sichere und unkomplizierte Geldanlage in begehrter Lage suchen.
Der Kaufpreis beträgt 130.000 € zzgl. 10.000 € für den Tiefgaragenstellplatz.
Ausstattung
• Helle 1-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss
• 28 m² Wohnfläche
• Praktische Pantryküche im Wohnbereich integriert
• Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss
• Balkon für zusätzlichen Wohnkomfort
• Kellerabstellfläche zur privaten Nutzung
• Gemeinschaftlicher Fahrradraum
• Personenaufzug im Gebäude vorhanden
• Tiefgaragenstellplatz (separat zu erwerben)
• Neue Pelletheizung im Gebäude (energetisch modernisiert)
• Gepflegte Wohnanlage aus dem Baujahr 1993
• Ruhige und zentrale Lage in Tamm
Lage
Tamm ist eine Stadt im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg mit 12.658 Einwohnern. Sie ist direkter Nachbarort von Ludwigsburg. Tamm gehört zur Region Stuttgart und zur europäischen Metropolregion Stuttgart.
Tamm liegt 15 Kilometer nördlich der Landeshauptstadt Stuttgart.
Nachbargemeinden sind Bietigheim-Bissingen im Norden, Freiberg am Neckar im Osten, Asperg und Markgröningen im Süden sowie die Große Kreisstadt Ludwigsburg.
Die Bundesautobahn 81 ist über die Anschlussstelle Ludwigsburg-Nord (15) in kurzer Zeit erreichbar. Über die Landesstraße 1133 angebunden ist die Bundesstraße 27 Ludwigsburg–Heilbronn. Die Landesstraße 1110 verbindet Tamm mit den Nachbarorten Bissingen und Asperg. Über die Kreisstraße 1671 sind Markgröningen und Bietigheim-Bissingen erreichbar.
Durch Tamm führt die hier viergleisige Frankenbahn (Stuttgart–Würzburg).
Die Linie S5 verbindet Bietigheim und Stuttgart.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.