Dieses praktische Wohnhaus wurde ursprünglich 1970 erbau und im Innenausbau teilweise modernisiert. Es befindet sich in Herbrechtingen/Bissingen auf einem 150 m² großen Grundstück.
Der ca. 120 m² große, größtenteils modernisietrte Wohnbereich befindet sich im Obergeschoss des Gebäudes und besteht aus einem Treppenhaus, einem Tageslichtbad, einer geräumigen Wohnküche, einem Wohnzimmer, zwei Schlafzimmern und einem Raum im Dachgeschoss.
Das Haus wird derzeit mit Strom beheizt. Eine Zentalheizung nebst Heizkörpern ist vorbereitet , es fehlt lediglich der Heizungsbrenner. Ein geschickter Handwerker kann hier ein schmuckes Häuschen gestalten. Die Nutzung als Monteurszimmer wäre auch möglich.
Der Energieausweis ist in Bearbeitung und wird nachgereicht.
Ausstattung
Tageslichtbad mit Dusche, Waschbecken, WC Laminatboden Einbauküche 4 Zimmer Fenster 2-fach verglast aus Holz
Lage
Das 58,63 qkm große, zweigeteilte Stadtgebiet von Herbrechtingen mit der Exklave Bissingen-Hausen ob Lontal liegt im Süden des Landkreises Heidenheim. Der weitgehend bewaldete Gebietsstreifen nördlich des alten Ortskerns von Bolheim und der Kernstadt gehört naturräumlich noch zum Albuch und Härtsfeld. Der größere Rest ist Teil der Lonetal-Flächenalb, einer offenen, welligen und weitgehend aus Massenkalken gebildeten Hochfläche. Der höchste Punkt des Gebiets befindet sich am Westrand im Waldgebiet Schönbühl nordwestlich vom Ugenhof mit etwa 616 m NN, die tiefste Stelle liegt am Übertritt der Brenz über die östliche Stadtgrenze auf einer Höhe von rd. 460 m NN. Seit 1983 ist in der Brenztalschleife des Eselsburger Tals ein 318 ha großes Naturschutzgebiet mit Heideflächen und den nadelförmigen Felsen der „Steinernen Jungfrauen“ ausgewiesen. Seit 1648 gehörten Bolheim, Hausen ob Lontal und Herbrechtingen als Teil der Herrschaft Heidenheim endgültig zu Württemberg. Bis 1806 lebten die von Württemberg in der Reformation aufgehobenen Klöster Anhausen und Herbrechtingen als wirtschaftliche Klosterämter fort. Bissingen ob Lontal, bis 1802/06 reichsritterschaftlich-ulmisches Kondominat, fiel 1810 an Württemberg und wechselte erst 1938 vom Ulmer zum Heidenheimer Landkreis. Vom 1. März 1972 bis 15. April 1973 wurden Bolheim, Bissingen ob Lontal und Hausen ob Lontal nach Herbrechtingen eingemeindet. Am 30. April 1974 erhielt Herbrechtingen, heute als Unterzentrum eingestuft, das Stadtrecht.
Lade Orte in der Umgebung
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.