Objektbeschreibung
Das gepflegte Mehrfamilienhaus wurde im Jahr 1972 in konventioneller Massivbauweise in Stuttgart-Botnang erbaut.
Die sehr helle und freundliche 2 Zimmerwohnung mit ihrer großen Loggia (5,3 m²) befindet sich im 3. Obergeschoss.
Der gut durchdachte Grundriss lässt keine Wünsche offen. Über das Entrée und die Diele erreicht man sämtliche Wohnbereiche sowie das Badezimmer und das separate WC.
Die Wohnung wurde ab dem Jahr 2016 komplett renoviert. Neue Böden, neues Bad, neues WC und neue Küche wurden angeschafft.
Der Balkon wurde 2018 saniert und 2019 neu gefliest.
Die Wohnung verfügt über einen Abstellraum auf der Etage und einen Kellerraum im Untergeschoss.
Beheizt wird die Wohnanlage mit Fernwärme.
Das rundumsorglos Paket des Hausmeisters sorgt für die Kehrwoche im Haus und das Schneeschippen im Winter. Der Abfallschacht in jeder Etage erleichtert die Müllentsorgung.
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Besichtigungstermin und überzeugen sich von diesem Angebot.
Ausstattung
- 2 Zimmer, Küche, Bad, separates WC
- Loggia
- Abstellraum auf der Etage
- Kellerraum und Wäsche-Trockenräume im Untergeschoss
- auf Wunsch wird die Wohnung komplett möbliert übergeben
- Bushaltestelle vor der Haustür, Stadtbahn fußläufig erreichbar
Lage
Stuttgart-Botnang befindet sich im westlichen Teil von Stuttgart und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der Stadtmitte aus in ca. 10 Minuten zu erreichen.
Der gefragte Stadtbezirk zeichnet sich durch die gute Infrastruktur, sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, mehrere Kindergärten und zwei Grundschulen aus. Weiterführende Schulen sind in S-West und Feuerbach. Mehrere Sportvereine bieten unterschiedlichste Freizeitaktivitäten an. Zwei Freibäder sorgen für Wasserspaß in den Sommermonaten. Eine gute Luftqualität sowie die herrliche Lage inmitten von Natur und ausgedehnten Wäldern sind sehr beliebt.
Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß erreichbar. Mehrere Kindertageseinrichtungen sind vor Ort und 2 Grundschulen sind fußläufig erreichbar.
Ebenfalls sind die beiden Freibäder in kurzer Entfernung.
Die angebotene Wohnung liegt in einem familienfreundlichen und verkehrsberuhigten Wohngebiet.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.