Objektbeschreibung
Dieses freistehende Mehrfamilienhaus mit ca. 478 Quadratmeter Wohnfläche und einer Nutzfläche von ca. 45 Quadratmeter wurde 1972 massiv auf einem Grundstück mit ca. 628 Quadratmeter in bester, sehr ruhiger Aussichtslage von Stuttgart-Sonnenberg errichtet.
Das Haus ist in 7 Wohneinheiten aufgeteilt, wovon aktuell eine Wohneinheit als Büro genutzt wird. Das Haus teilt sich auf in eine ca. 112 Quadratmeter Maisonette-Wohnung im Erd- und Obergeschoss, eine ca. 68 Quadratmeter große Wohnung im Erdgeschoss, und eine ca. 60 Quadratmeter große Wohnung im Erdgeschoss. Eine ca. 52 Quadratmeter große Wohnung im Obergeschoss und eine ca. 61 Quadratmeter große Wohnung im Obergeschoss. Eine ca. 62 Quadratmeter große Wohnung im Gartengeschoss und eine ca. 63 Quadratmeter große Wohnung (Büro) im Gartengeschoss.
Das Haus verfügt über 5 Balkone sowie einen Wintergarten und 2 Gartenbereiche. Im Obergeschoss sowie im Dachgeschoss wurden die gesamten Fenster ab 2020 erneuert.
Die Wohneinheiten sind jeweils seit 5-10 Jahren vermietet.
Überzeugen Sie sich bei einem persönlichen Besichtigungstermin von den Vorzügen dieses Angebotes.
Lage
Sonnenberg mit ca. 3.660 Einwohner ist ein Stadtteil des Ortes Stuttgart in Baden-Württemberg und gehört zum Verwaltungsbezirk Stuttgart-Möhringen.
Es grenzt an die Stuttgarter Stadtbezirke Möhringen, Vaihingen, Stuttgart-Süd, Degerloch und Plieningen sowie an die Stadt Leinfelden-Echterdingen.
In der Sonnenberger Ortsmitte befindet sich das denkmalgeschützte evangelische Gemeindezentrum.
Der öffentliche Personennahverkehr wird durch die Stadtbahnlinien sichergestellt.
Einkaufsmöglichkeiten sowie Haltestellen der Stadtbahn und Buslinien sind von der Lage des Hauses aus in nur wenigen Gehminuten erreichbar.
Die landschaftliche Umgebung von Sonnenberg bietet Waldflächen ebenso wie weitläufige Felder bis hin zu Ried- und Probstsee und laden zu einem Spaziergang ein.
Trotz dieser ruhigen Lage im Grünen sind die Verkehrsadern A8 Stgt. - München und die B27 Stgt. - Tübingen nur wenige Autominuten entfernt.
Sonstiges
Potenziellen Käufern sind wir auch bei der Finanzierung behilflich und stellen alle zum Kauf relevanten Unterlagen (soweit vorliegend) zur Verfügung und können Ihnen auch einen Profi für Ihre Finanzierung empfehlen.
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien, Unter dem Pfarracker 2, 63743 Aschaffenburg Obernau, Tel: 0172 8260229, aschaffenburg@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.