In zentraler Lage von Stuttgart wird eine gut geschnittene Gewerbeeinheit zur Vermietung angeboten, die sich ideal als Büro, Praxis oder Dienstleistungsfläche eignet. Die Einheit befindet sich in einem soliden Geschäftshaus aus dem Jahr 1984 und überzeugt durch ihre Raumaufteilung, Funktionalität und optimale Erreichbarkeit.
Auf ca. 80 m² stehen drei Räume zur Verfügung, die flexibel nutzbar sind. Ein offener Eingangsbereich bietet ausreichend Platz für Empfang oder Wartezone und führt direkt in den zentralen Bürobereich. Zwei weitere Einzelräume ermöglichen konzentriertes Arbeiten, Besprechungen oder Behandlungsräume.
Die Einheit verfügt über eine Teeküche, ein WC sowie einen eigenen Kellerraum. Ein Personenaufzug sorgt für eine bequeme Erreichbarkeit für Kunden, Patienten und Mitarbeiter. Optional kann ein Stellplatz angemietet werden.
Die zentrale Lage garantiert eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und eine gute Erreichbarkeit mit dem PKW. Fußläufig sind alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs erreichbar, ebenso wie Gastronomie, Banken und weitere Dienstleister. Damit bietet die Einheit ideale Voraussetzungen für eine gute Kundenfrequenz und reibungslose Abläufe im Arbeitsalltag.
Diese Gewerbeeinheit überzeugt durch praktische Nutzbarkeit, gute Erreichbarkeit und eine klare Raumstruktur.
Lage
Die Gewerbeeinheit befindet sich mitten im Kernerviertel von Stuttgart, einem der zentralsten und wirtschaftlich attraktivsten Viertel der Stadt. Nur wenige Gehminuten trennen den Standort vom Hauptbahnhof und der lebendigen Innenstadt, wodurch er sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden hervorragend erreichbar ist.
Die Lage punktet mit einer erstklassigen Verkehrsanbindung: Mehrere Straßenbahn-, U‑Bahn- und Buslinien verbinden die Kernerstraße schnell mit allen Stadtteilen sowie dem Umland. Die Nähe zum Neckartor, einem der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Stuttgarts, sorgt zusätzlich für hohe Sichtbarkeit, Frequenz und eine ausgezeichnete Erreichbarkeit.
Die Umgebung ist geprägt von einem dynamischen Nutzungsmix: hochwertige Büros, Praxisflächen, Dienstleister, Gastronomie und Einzelhandel schaffen ein professionelles, urbanes Umfeld, das Unternehmen aller Branchen anspricht. Die zentrale Innenstadtlage bietet nicht nur optimale Kundenfrequenz, sondern auch unmittelbare Nähe zu wirtschaftlichen Netzwerken, Geschäftspartnern und städtischer Infrastruktur.
Die Kernerstraße vereint damit höchste Standortqualität, repräsentatives Umfeld und verkehrstechnische Exzellenz, was sie zu einem der gefragtesten Adressen für Büros, Praxen und Dienstleistungsunternehmen in Stuttgart macht.
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Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.