Ruhig und idyllisch, am Ortsrand und dennoch gut angebunden gelegen, befindet sich dieses Einfamilienhaus aus dem Jahre 1956 in Weinstadt Schnait. Mit seinen knapp 107,00 m² Wohnfläche bietet es genügend Platz für die ganze Familie. Das Grundstück auf dem das Haus erbaut wurde verfügt über eine Fläche von 437,00 m². Der somit vorhandene, angenehm große Garten bietet sich hervorragend an, um Gemüse, Obst oder Blumen anzupflanzen und entspannte Stunden an der frischen Luft zu genießen. Im Garten befindet sich zudem die Terrasse mit einem gemauertem Grill, ideal für Grillabende mit Freunden oder der Familie. Ein Altbestand an schönen Rosenpflanzen sowie ein kleiner Gartenteich sind in dem Garten ebenfalls bereits vorhanden. Auch die umliegende Natur und die schönen Weinberge direkt vor der Haustür sowie die schöne Aussichtslage sind hier noch einmal besonders hervorzuheben.
Das Haus verfügt über insgesamt fünf Individualzimmer, die Ihnen flexible Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Über den Eingangsbereich gelangen Sie in den Flur über welchen Sie alle Räume im Erdgeschoss erreichen. Hier befinden sich zwei Individualräume, welche sich als Schlaf- oder Arbeitszimmer anbieten. Zusätzlich befindet sich im Erdgeschoss ein großes Wohn- und Esszimmer welches durch seine schöne Aussicht ins Grüne durch die große Fensterfront besticht. Über die Balkontür gelangen Sie vom Wohn- und Esszimmer auch auf den Balkon mit Zugang zu Vorgarten über eine Treppe. Angrenzend an das Esszimmer befindet sich die Küche, welche aktuell mit einer Einbauküche ausgestattet ist. Außerdem befinden sich im Erdgeschoss noch das separate WC sowie ein Badezimmer mit Wachtisch und bodentiefer Dusche. Über die Treppe im Flur gelangen Sie direkt in das Obergeschoss in dem sich die schöne Galerie mit typischem Dachgeschosscharakter befindet. Außerdem befinden sich im Dachgeschoss zwei weitere Individualräume welche sich ebenfalls als Schlaf- oder Arbeitszimmer anbieten. Aber auch ein Umbau eines der Zimmer zu einem Badezimmer wäre aufgrund entsprechend vorhandener Anschlüsse und Leitung gut machbar. Des Weiteren befindet sich hier auch der Zugang zu dem Abstellraum, welcher praktischen Stauraum bietet. Auch die Aussicht ist im Dachgeschoss erwähnenswert schön.
Das Angebot wird durch den geräumigen Keller mit einem Hobbyraum einer Waschküche und einem Weinkeller abgerundet. Vor dem Haus befindet sich noch die Doppelgarage mit einem neuwertigen elektrischen Tor. Vor dem Haus kann außerdem noch ein kleiner PKW geparkt werden.
Beheizt wird die Immobilie mit Gas Einzelöfen aus dem Jahre 1970. Außerdem verfügt die Immobilie über 2-fach verglaste Fenster, die entweder durch Rollläden oder Jalousien verdunkelt werden können.
Die Gas-, Wasser- und Stromleitungen wurden erneuert. Auch ein Glasfaser Anschluss wurde gelegt und nachträglich eine Dämmung an Dach und Giebelfront angebracht.
Aktuell ist die Immobilie leerstehend und befindet sich in einem renovierungs- und teilweise sanierungsbedürftigen Zustand.
Der Kauf dieses Hauses bietet Ihnen die Möglichkeit, in ruhiger Familienfreundlicher Lage in Weinstadt zu wohnen und sich das Eigenheim Ihrer Träume zu schaffen.
Ausstattung
Das Angebot verfügt über:
- insgesamt 5 Zimmer - einen Abstellraum - ein separates WC - ein Badezimmer mit bodentiefer Dusche und Waschtisch - eine Küche - einen Vorgarten mit Balkon und einen Garten mit Terrasse hinter dem Haus - eine Doppelgarage - einen Hobbyraum - eine Waschküche - einen Weinkeller - Gas Einzelöfen aus dem Jahre 1970 - 2- fach verglaste Kunstoffenster - ruhige Aussichtslage im Grünen - neuwertige Strom-, Gas- und Wasserleitungen
Lage
Weinstadt ist eine Stadt etwa 15 Kilometer östlich von Stuttgart in Baden-Württemberg. Sie gehört zur Region Stuttgart und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Heute ist die Stadt die sechstgrößte Stadt des Rems-Murr-Kreises. Die Immobilie selbst liegt in idyllischer Ortsrandlage im Ortsteil Weinstadt Schnait mit direkter Aussicht in die umliegende Natur und Weinberge.
Das Stadtgebiet besticht durch seine idyllische Lage umgeben von Weinbergen und sonnigen Hängen. Hier können Sie stundenlang durch die Weinberge spazieren und die Seele baumeln lassen. Zahlreiche Freizeitangebote und ein reges Vereins Leben machen Weinstadt zu einer lebenswerten Gemeinde. Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können ebenfalls in unmittelbarer Umgebung zu der Immobilie erledigt werden.
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Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.