Willkommen in dieser charmanten 3-Zimmer-Wohnung, die sich in einer guten Wohngegend von Obersulm befindet. Ursprünglich als 4-Zimmer-Wohnung konzipiert, bietet diese Immobilie auf ca. 91 m² Wohnfläche eine harmonische Verbindung von modernem Wohnkomfort und zeitloser Eleganz.
Die Wohnung befindet sich im Hochparterre eines gepflegten Mehrfamilienhauses mit 8 Einheiten, das im Jahr 1986 erbaut wurde. Die gute Anbindung an die Infrastruktur machen Obersulm zu einem idealen Wohnort für Familien und Berufstätige gleichermaßen. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Freizeitangebote sind in der Nähe und bequem erreichbar.
Die Wohnung besticht durch ihre überwiegend modernisierte Ausstattung. Die Räume schaffen eine einladende Atmosphäre und bieten viel Platz für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Die im Jahr 2020 erneuerte Einbauküche lädt zum Kochen und Verweilen ein.
Das Badezimmer ist funktional gestaltet, das WC ist separat.
Das Dach, Teile der Fassade, die Fenster sowie Bad und WC wurden in den letzten Jahren modernisiert.
Zur Wohnung gehören zwei praktische Kellerräume, die zusätzlichen Stauraum bieten. Eine Einzelgarage, die direkt vom Haus aus zugänglich ist, rundet das Angebot ab und sorgt für einen komfortablen Parkplatz.
Diese 3-Zimmer-Wohnung in Obersulm vereint modernen Wohnkomfort mit einer hervorragenden Lage. Sie eignet sich ideal für Paare, kleine Familien oder als Kapitalanlage. Lassen Sie sich von diesem besonderen Angebot begeistern und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ausstattung
- 3 Zimmer, davon 1 Zimmer teilbar - 91 m² - Baujahr 1986 - Balkon - kleine Eigentümergemeinschaft (8 Einheiten) - Einbauküche (neu 2020) - Bad und WC 2018 modernisiert - Dach und Dachdämmung neu 2018 - Zentralheizung aus 2006 - Fassade teilweise gedämmt - Fenster neu 2020 - überwiegend Fliesenbelag (Ausnahme Schlafzimmer; PVC im Parkettdekor) - 2 Kellerräume - Einzelgarage (Kellergarage, vom Haus aus zugänglich)
Lage
Obersulm ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn. Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart. Der Name Obersulm leitet sich von dem durch die Gemeinde fließenden Fluss Sulm her.
Die Gemeinde liegt im Sulmtal im Südosten des Landkreises Heilbronn, am Fuße der Löwensteiner Berge im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald. Der Breitenauer See als idealer Naherholungsort liegt teilweise auf dem Gemeindegebiet.
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Sonstiges
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Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.