Traditionsreiche Gaststätte mit 9 Gästezimmer in schöner Lage von Altensteig
Privatwohnung
Bad Privatwohnung
Bad Privatwohnung
Gästezimmer
Gästezimmer
Bad Gästezimmer
Gästezimmer DG
Gästezimmer
Bad Gästezimmer
Gästezimmer
Keller 2. UG
Keller 1. UG
Gastronomie
Privatwohnung
Fremdenzimmer
Fremdenzimmer
Gebäudeansicht
Gebäudeansicht
Gebäudeansicht
Blick von der Terrasse
Nebenzimmer
Nebenzimmer
Nebenzimmer
Restaurant
Restaurant
Gaststätte
Gaststätte
Profi Küche
Gewölbekeller
Privatwohnung
Privatwohnung
Privatwohnung
Bad Privatwohnung
Bad Privatwohnung
Gästezimmer
Gästezimmer
Bad Gästezimmer
Gästezimmer DG
Gästezimmer
Bad Gästezimmer
Gästezimmer
Keller 2. UG
Keller 1. UG
Gastronomie
Privatwohnung
Fremdenzimmer
Fremdenzimmer
Gebäudeansicht
Gebäudeansicht
Gebäudeansicht
Blick von der Terrasse
Nebenzimmer
Nebenzimmer
Nebenzimmer
Restaurant
Restaurant
Gaststätte
Gaststätte
Profi Küche
Gewölbekeller
Privatwohnung
Privatwohnung
Privatwohnung
Eckdaten
Zimmer
Wohnfl.
Grundst.
Kaufpreis
Zimmer
Wohnfl.
Grundst.
995000.0€ Kaufpreis
Basisdaten
Objektnummer
Immopark ID
IP-272520
Objekt ID
KK.SN.9542
Adresse
72213 Altensteig
Ort
72213 Altensteig
Fakten und Zahlen
Immobilientyp
Hotels
Vermarktungsart
Kauf
Nutzungsart
Gewerbliche Nutzung
Verkaufsstatus
offen
Baujahr
1814
Kerndaten
Wohnfläche
315 m2
Zimmer
7.0
Vermietbare Fläche
491 m2
Gesamtfläche
491 m2
Nutzfläche
227 m2
Gastrofläche
102.0
Preisdaten
Preis
Kaufpreis
995.000 €
Courtage
Käufercourtage
4,76 % vom Kaufpreis inkl. gesetzl. MwSt.
Merkmale
Zimmer und Bereiche
Typ
Voll unterkellert
Dachboden Merkmale
Dachboden
Sanitäre Einrichtung
Sanitäre Einrichtung
Gäste WC
Stellplätze
Anzahl Stellplätze (gesamt)
2.0
Stellplatzdetails
Freiplatz
Anzahl
2.0
Stellplatzdetails
Sonstiger Stellplatz
Anzahl
2.0
Energie
Energieausweis
Energieausweis vorhanden ja/ nein ?
Energieausweis ist nicht notwendig nach EnEV
Gebäudeart lt. Energieausweis
Nicht Wohngebäude
Befeuerungsart
Befeuerungsart
Gas
Umgebung
Es wurden keine Daten angegeben.
Objektbeschreibung
Sie sind leidenschaftlicher Gastronom? Die Bewirtung von Gästen sehen Sie als Herzensangelegenheit? Dann sind Sie hier genau richtig! Wir bieten Ihnen ein gut frequentiertes Lokal zum Kauf und Verwirklichung Ihrer Träume an. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit hier selbst zu Wohnen und so können Sie Ihre Leidenschaft verbinden. Wegen Denkmalschutz gibt es bei dieser Immobilie keine Energieausweis-Pflicht gemäß §79 Absatz 4 GEG. Das bedeutet, daß der Eigentümer bei Verkauf/Vermietung keinen Energieausweis vorlegen muß.
Ausstattung
Unvergessliche Eindrücke, eine Gemütlichkeit und eine außergewöhnliche Atmosphäre zum Verweilen finden Sie genau hier! Diese Gaststätte ist ein Ort des Zusammentreffens und der Geselligkeit. Mit seiner hervorragenden Lage und dem einladenden Ambiente bietet diese Restaurant die ideale Gelegenheit, neue gastronomische Wege zu beschreiten oder die kulinarische Tradition des Hauses fortzuführen. Das Restaurant ist wie auch die Küche vollständig und hochwertig ausgestattet. Es verströmt ein angenehmes und einladendes Ambiente. Das gesamte Restaurant sowie die 9 Gästezimmer befinden sich in einem sehr guten Zustand, sodass der neue Eigentümer, ohne zusätzliche Investitionen das Geschäft sofort weiterführen kann.
Untergeschoß : - Doppelgarage - diverse Lagerräume - großer Gewölbekeller
Erdgeschoß : - hochwertige Profiküche ( 2006 ) - Gäste WC - Lagerraum - Gaststätte ca. 20 Plätze - Nebezimmer ca. 30 Plätze mit direktem Zugang zu Terrasse
1. Obergeschoß - 5 Zimmer Eigentümer Wohnung
2. Obergeschoß - 4 Doppelzimmer mit Bad/Du/ WC - 3 Einzelzimmer mit Bad/DU/WC
3. Obergeschoß - 2 Gästezimmer mit Bad/Du/WC
Lage
Altensteig liegt am Oberlauf der Nagold, eines Nebenflusses der Enz, und an der Ostflanke des Nordschwarzwaldkamms. Stuttgart ist 49 km, Baden-Baden 33 km entfernt (Luftlinie). Umgeben wird Altensteig von den Nachbargemeinden Neuweiler im Norden, Neubulach und Wildberg im Nordosten, Ebhausen im Osten, Rohrdorf und Haiterbach im Südosten, Pfalzgrafenweiler, Egenhausen und Wörnersberg im Süden, Grömbach im Südwesten sowie Simmersfeld im Westen. Zur Stadt Altensteig gehören die ehemalige Stadt Berneck und die ehemaligen Gemeinden Altensteigdorf, Garrweiler, Hornberg, Spielberg, Überberg, Walddorf mit Monhardt und Wart. Zur Stadt Altensteig in den Grenzen vor der Gemeindereform der 1970er Jahre gehört die Stadt Altensteig. Zu den ehemaligen Gemeinden Altensteigdorf und Wart gehören jeweils nur die gleichnamigen Dörfer. Zur ehemaligen Stadt Berneck gehören die Stadt Berneck, der Weiler Bruderhaus und die Häuser Bahnhof Berneck. Zur ehemaligen Gemeinde Garrweiler gehören das Dorf Garrweiler und die Häuser Fischhaus und Kohlsägmühle. Zur ehemaligen Gemeinde Hornberg gehören das Dorf Hornberg, die Burgruine Burg Hornberg und die Häuser Baiermühle. Zur ehemaligen Gemeinde Spielberg gehören das Dorf Spielberg und die Häuser Ziegelhütte. Zur ehemaligen Gemeinde Überberg gehören die Weiler Heselbronn, Lengenloch und Zumweiler. Zur ehemaligen Gemeinde Walddorf gehören das Dorf Walddorf, der Weiler Monhardt, das Chausseehaus und der Ort Elektrizitätswerk. Weitere Infos unter: https://www.altensteig.de/
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Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.