immo49.de - MÜLLER Projekt-Management GmbH

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Ihr Ansprechpartner: Joachim B. Müller

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Kontakt­möglichkeiten

immo49.de
MÜLLER Projekt-Management GmbH
Brockmannweg 24
49205 Hasbergen/Osnabrück 

Telefon: 05405/96193
Mobil: 0172/2645850 

Geschäfts­zeiten

Beratungstermine und Besichtigungs-
termine nur nach vorheriger telefonischer
Absprache

Dienst­leistungen

Rundum - Service
Qualifizierung von Interes­senten
Finanz­ierungs­beratung
Unterlagen­erstellung
Erstellung Exposés

Spezialisie­rungen

Verkauf
Vermietung
Bau

Vermarktungs­kanäle

 Immopark.de
 Immowelt
 Immonet.de

Tätigkeits­bereich

Osnabrück und Osnabrücker Umland

Sprachen­kenntnisse

deutsch
englisch

Über immo49.de - MÜLLER Projekt-Management GmbH

Kurz­beschreibung

immo49.de ist in der Region Osnabrück / Postleitzahlengebiet 49 ein Unternehmen mit Spezialisten für Verkauf, Vermietung und Projektentwicklung von Immobilien. 

Als Geschäftszweig der „MÜLLER Projekt-Management GmbH“ (seit 1989) bietet immo49.de
darüber hinaus nicht nur regional, sondern auch bundesweit erstklassige Anlageimmobilien und renditestarke Immobilienfonds für Kapitalanleger an. Wir beraten fachkundig, entwickeln Konzepte, begleiten und koordinieren kleine, mittlere und große Bauvorhaben. Durch die enge Zusammenarbeit mit leistungsstarken Bauträgern und Bauunternehmen werden Immobilien schlüsselfertig gebaut und saniert.

Verkäufer, Käufer, Mieter und Kapitalanleger profitieren sowohl von Angeboten für Einfamilienhäuser, Wohnungen/Eigentumswohnungen, Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Immobilienfonds als auch von einem schlagkräftigen Immobilien-Kompetenznetzwerk

Mitglieder dieses Netzwerkes sind Makler-Unternehmen, Immobilien-Sachverständige, Architekten, Bauunternehmen, zuverlässige Handwerker, Finanzierungsfachleute sowie Experten aus der Vermarktung.

Zu unseren Kernkompetenzen gehören: 

-  Intensive Auseinandersetzung mit Ihrem Objekt
-  Professionelle Aufarbeitung von Plänen, Daten, Fakten etc.   
-  Kompetente Begleitung während des ganzen Verkauf- und Kaufvorganges 
-  Ideen und Koordination von Nutzungsänderungen, Aufteilungen, Sanierungen, Umbauten etc.  
-  Vermittlung von unabhängigen Beratern für intelligente Finanzierungskonzepte und Zinskonditionen 

 
Unsere Philosophie:

1. Wir sind davon überzeugt, dass Immobilien und Grundstücke als Sachwerte, die beste Investition in die Zukunft sind. Gerade in diesen unsicheren Zeiten bedeutet der Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Einfamilienhauses, welches man selbst bezieht, eine sichere Geldanlage und eine gute Altersvorsorge. Für den kleinen Kapitalanleger, sowie für den Großinvestor sind Immobilien-Investitionen eine sichere Möglichkeit, um Vermögen zu schützen und zu mehren.

2. Wir lieben Immobilien. Jede Immobilie und jede Verkaufssituation ist anders, der gesamte Bereich ist ausgesprochen vielfältig (Baurecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Architektur, Denkmalschutz, Finanzierung etc.) Die Vernetzung und Kombination dieser Gebiete, gepaart mit Kreativität und einigen ungewöhnlichen Ideen, sind für uns immer wieder eine Herausforderung, die wir gerne annehmen. Wir wollen damit sagen, wir sind kein gewöhnliches Immobilienbüro /-unternehmen, wir bezeichnen uns eher als „Makler plus“, d. h. wir denken uns intensiv in die Situation von Verkäufer und Käufer hinein und versuchen für alle Parteien optimale Lösungen zu finden.

3. Wir lieben Osnabrück. Durch unsere hervorragende Vernetzung mit kompetenten Immobilienfachleuten und Insidern – speziell im PLZ-Gebiet „49“ - können wir Immobilien schnell verkaufen oder auch sehr individuelle Lösungen kompetent und diskret realisieren.

4. Leider ist der Berufsstand des Immobilien-Maklers in Deutschland sehr negativ besetzt. Sachkenntnisse, Vertrauen, faires Arbeiten und der loyale Umgang mit allen Partnern sind uns sehr wichtig. 


 
Auf einen Blick:
immo49.de Ihre Spezialisten für Verkauf, Vermietung, Vermittlung und Projektentwicklung von Immobilien in der Region Osnabrück / Postleitzahlengebiet 49 sowie bundesweit für renditestarke Anlagemöglichkeiten für den Kapitalanleger.

Sie möchten eine Immobilie kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten? Sie möchten Ihr Kapital in sichere und renditestarke Sachwert-Anlagen investieren? Sie suchen für Ihre Vorhaben nach kreativen Lösungen und Umsetzungen? +++ immo49.de ist die ideale Anlaufstelle für Sie. 



Unser Team

Allgemeine Geschäftbedingungen der MÜLLER Projekt-Management GmbH (www.immo49.de) Ein von uns angebotenes Objekt, mit dem Hinweis auf unseren Gebührenanspruch, gilt als unbekannt nachgewiesen. Im Falle des Zustandekommens eines Vertragsabschlusses über das von unserer Firma nachgewiesene Objekt gilt als vereinbart, daß der hierfür erfolgte Nachweis ursächlich für einen etwaigen Vertragsabschluß gelten soll. Die vom Käufer zu entrichtende Maklergebühr wird nach den ortsüblichen Sätzen berechnet und beträgt für Nachweis oder Vermittlung bei Kauf: 4 % vom Kaufpreis / Vermietung: 2 Nettomonatsmieten, plus MwSt. Die Gebühr ist fällig am Tage des notariellen Vertragsabschlusses / Mietvertragsabschlusses. Bezüglich unseres Angebotsnachweises, auf Grund Ihrer Anfrage und vorstehendem Hinweis, erteilen Sie uns den Auftrag, Ihnen das beschriebene Objekt nachzuweisen. Im Erfolgsfall entsteht obiger bzw. ein mit Ihnen direkt vereinbarter Provisionsanspruch. Jedes Angebot ist freibleibend, streng vertraulich und nur für den Empfänger selbst bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere Einwilligung begründet Schadensersatzpflicht in Höhe der Gesamtprovision, ohne daß es eines Schadensnachweises seitens des Maklers bedarf. Sämtliche Angaben sind freibleibend und nach bestem Wissen bzw. nach Angaben der Eigentümer erstellt. Zwischenverkauf und Irrtum bleiben vorbehalten. Sie sind verpflichtet, uns von einem Vertragsabschluß eines von uns nachgewiesenen Objektes umgehend zu verständigen. Es liegt in Ihrem Interesse, uns zu den Vertragsverhandlungen hinzuzuziehen. Das Angebot und die Ausführung von Aufträgen erfolgt nur unter Anerkennung der vorstehenden und umseitigen Geschäftsbedingungen. Die obigen Bedingungen und die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für beide Teile als rechtsverbindlich vereinbarter Vertragsinhalt. Ihre Übergabe oder Bekanntgabe und deren widerspruchslose Annahme gelten als Anerkennung. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bedarf es nur der einmaligen Bekanntgabe oder Übergabe. Der Makler verpflichtet sich, den ihm erteilten Auftrag auf Vermittlung oder Nachweis eines geeigneten Objektes ordnungsgemäß und fachkundig zu bearbeiten. Er ist berechtigt, den Nachweis zur Gelegenheit eines Vertragsabschlusses zu erbringen oder einen solchen zu vermitteln. Beim Nachweis bedarf es nicht der Mitwirkung des Maklers bei den Vertragsverhandlungen oder dem Abschluß des Vertrags selbst. Der Makler verpflichtet sich jedoch, auf Wunsch des Interessenten bei den Verhandlungen, den Vorbereitungen und dem Vertragsabschluß mitzuwirken. Bezüglich einer Nachweisanforderung auf Grund Ihrer Anfrage und vorstehendem Hinweis erteilen Sie uns den Auftrag, Ihnen das beschriebene Objekt nachzuweisen, im Erfolgsfall entsteht ein Provisionsanspruch. Die dem Makler obliegende Treue- und Sorgfaltspflicht gegenüber dem Auftraggeber richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der auf den einzelnen Fachgebieten anerkannten Geschäftsgebräuche für Makler. Zur Sorgfaltspflicht gehört auch den Umständen nach ausreichende Aufklärung und fachliche Beratung. Der Makler verpflichtet sich insbesondere alle ihm bekannten, für die Entschließung des Auftraggebers wesentlichen Umstände diesem wahrheitsgemäß mitzuteilen, auch wenn diese ihm selbst erst im Verlauf seiner Vermittlungstätigkeit bekannt werden. Sämtliche Angaben sind freibleibend und nach bestem Wissen bzw. nach Angaben des Eigentümers erstellt. Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Dem Makler ist es gestattet, auch für den anderen Teil (verkäuflicherseits) gebührenpflichtig tätig zu werden. Er muß dabei als ehrlicher Makler zwischen den Parteien vermitteln. In der Tatsache, daß er von beiden Teilen anteilmäßig Gebühren erhält, liegt keine Verletzung dieses Grundsatzes. Die Tätigkeit des Maklers braucht weder die alleinige noch die hauptsächliche Ursache für den Vertragsabschluß zu sein. Es genügt, wenn er dazu beigetragen hat. Weicht der zustandekommende Vertrag in rechtlicher oder tatsächlicher Weise von dem zunächst beabsichtigtem ab (z.B. Miete statt Kauf etc.), wo verpflichtet sich der Auftraggeber, auch hierfür die entsprechende Provision zu zahlen. Insoweit gilt der Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart und die Einrede mangelnden ursächlichen Zusammenhangs als ausdrücklich ausgeschlossen. Ist dem Interessenten eine vom Makler nachgewiesene Abschlußmöglichkeit bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich per Einschreiben mitzuteilen und ausreichend nachzuweisen. Unterläßt oder versäumt er diese Verpflichtung, so soll der Nachweis des Maklers als ursprünglich gelten. (Verzicht des Auftraggebers auf die Einrede mangelnden ursächlichen Zusammenhanges). Von einem Vertragsabschluß über ein nachgewiesenes Objekt ist dem Makler unverzüglich Mitteilung zu machen. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber auf Anforderung des Maklers diesem schriftlich ausreichende Auskunft über einen eventuellen Vertragsabschluß einschließlich des Inhalts dieses Vertrags zu erteilen. Zu dieser Auskunftserteilung ist der Auftraggeber auch dann verpflichtet, wenn der Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag erst nach Ablauf des Maklerauftrags abgeschlossen wurde. Der Makler haftet weder als Nachweismakler noch als Vermittler für die Einhaltung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertragskontrahenten. Die Nichterfüllung des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrags, Geltendmachung einer zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Rücktrittsmöglichkeit, eine durch Wandlung erfolgte Wiederaufhebung des Vertrags oder eine nach Vertragsabschluß erfolgende Minderung des Preises berühren den Gebührenanspruch nicht. Es gilt als vereinbart, daß der Makler vom Auftraggeber (Käufer) die Gesamtprovision (Verkäufer- und Käufergebühr) erhält, wenn der Auftraggeber ein nachgewiesenes Objekt statt im Wege freier Vertragsvereinbarung durch Zwangsversteigerung oder mittels Enteignung erwirkt, wenn von einem vertraglichen oder gesetzlichen Vorkaufsrecht oder einer Option Gebrauch gemacht wird. Der Makler hat Anspruch auf Provision vom Käufer, wenn und sobald infolge seines Nachweises oder seiner Vermittlung ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, auch wenn der Vertragsabschluß erst nach Ablauf des Maklervertrages erfolgt. Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlußbedingungen ist nicht erforderlich. Der Provisionsabrechnung wird stets der gesamte Wirtschafts- beziehungsweise Geschäftswert des Vertrages unter Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Vereinbarungen, die von vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Sollten Teile dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Alle gemachten Angaben zu dem Objekt beruhen auf Informationen der Verkäufer. Wir können als Vermittler keine Haftung für die Richtigkeit von: baulichen, preislichen, sowie steuerrechtlichen Aussagen übernehmen. Eine Kontaktaufnahme /Besichtigung ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf uns Bezug zu nehmen und uns über das Ergebnis Nachricht zu geben. Ein Provisionsanspruch ist auch dann noch rechtsgültig, wenn durch den Nachweis der Firma MÜLLER Projekt-Management (immo49.de) oder durch deren Vermittlung ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen ist. Undzwar auch dann, wenn der Vertragsabschluss nach Ablauf eines Makler-Auftrages erfolgt. Wird der Firma MÜLLER Projekt-Management ein gebührenpflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt, dann beginnt die Verjährungsfrist des Maklerprovisionsanspruchs erst mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Firma MÜLLER Projekt-Management Kenntnis von dem Abschluss erhalten hat. Salvatorische Klausel / Teilnichtigkeit Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des rechtlichen Vertrages nicht. Die Vertragspartien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Klausel eine Regelung zu treffen, die das verwirklicht, was die Vertragsparteien sich bei wirtschaftlicher Betrachtung vorgestellt haben und vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel gekannt hätten. Wir haben Sie als Kaufinteressenten auch für andere Objekte vorgemerkt. Wünschen Sie keine weiteren Nachweise, dann teilen Sie uns dieses bitte kurz mit. Haftungsausschluss Die Müller Projekt-Management GmbH (immo49.de) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Müller Projekt-Management GmbH (immo49.de), welche durch die Nutzung oder Nicht-Nutzung der dargebotenen Information bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Information verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. 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